Der Image-schaden ist auf jeden Fall enorm. Ich erhielt auch bereits eine "Entschuldigung" und las in einem anderen Forum Folgendes:
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Eine lapidare Entschuldigung auf Facebook so einfach kommt Paypal wohl nicht raus aus der Nummer! Das Unternehmen verschickte am Freitag wegen eines technischen Fehlers Gewinnmails an zahlreiche Kunden. Das eindeutige Versprechen: Sie haben 500 Euro gewonnen!
Die Verlosung habe noch gar nicht stattgefunden, ruderte Paypal zurück. Aber: Versprochen ist versprochen, finden die Gewinner. Und Rechtsanwalt Christian Solmecke gibt ihnen recht. Die Entschuldigung auf Facebook reiche erst mal nicht aus, um die Gewinnbenachrichtigung unwirksam zu machen.
Gewinnzusage wirksam?
Mit dieser Nachricht macht es sich das Unternehmen ein bisschen einfach, denn die Gewinnzusage war auf ein konkretes Gewinnspiel bezogen und damit zunächst einmal wirksam, sagt Solmecke. Er bezieht sich dabei auf § 661a des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Solmecke erklärt: Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.
Ob eine Gewinnzusage vorliegt, müsse durch Auslegung ermittelt werden, so Solmecke. Abzustellen sei nur auf das äußere Erscheinungsbild der Gewinnzusage. Bei einer klaren Scherzerklärung wären keine Gewinne auszuzahlen.
Kann Paypal die Zusage anfechten?
Hier liegt der Fall jedoch anders. Die Mail ist optisch ansprechend gestaltet, der Nutzer wird mit seinem vollen Namen angeschrieben und es findet auch tatsächlich ein Gewinnspiel statt. Die Rechtslage ist also eindeutig. Die versprochenen 500 Euro sind zunächst einmal auszuzahlen, sagt Solmecke.
Das gelte auch für Nutzer, die über die Facebook Seite mittlerweile erfahren haben, dass sich PayPal geirrt hat. Denn so eine allgemeine Information ist keine Anfechtung im Rechtssinne. Und eine Anfechtung wegen Irrtums wäre auch die einzige Möglichkeit für PayPal wieder aus der Gewinnzusage herauszukommen. Diese Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem PayPal von dem Irrtum erfahren hat. Erhalten die Nutzer heute oder über das Wochenende also keine Anfechtungsemail, kann der Gewinn tatsächlich eingeklagt werden, so Solmecke weiter.
Wir hakten beim Unternehmen nach, erhielten aber nur eine kurze Antwort per Mail: Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir uns zur Zeit darum kümmern, unsere Kunden über den technischen Fehler zu informieren und die 10 tatsächlichen Gewinner entsprechend in einer separaten E-Mail zu benachrichtigen. Gerne beantworten wir kommende Woche weitere Fragen."
Ergebnis 21 bis 23 von 23
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07.06.2013, 20:59 #21Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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07.06.2013, 22:52 #22
Rheinische Grüße, Frank
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07.06.2013, 23:30 #23
- Registriert seit
- 30.05.2006
- Beiträge
- 3.656
Hier kam auch so eine Mail mit der Benachrichtigung über einen Gewinn iHv EUR 500,00.
In der Tat ist es spannend, wie es mit der Anfechtbarkeit dieser Nachricht steht. Da eine Gewinnzusage eine geschäftsähnliche Handlung ist, kommt eine Anfechtung nur analog 119 I BGB in Betracht. Anscheinend will PayPal sich mit einer Anfechtung wegen Erklärungsirrtums (119 I 2 BGB) retten. Im Ergebnis wird das wohl auch klappen.
Das ist jedenfalls das Ergebnis der wohl herrschenden Meinung. Allerdings kommen hier interessante "dogmatische" Fragen hinzu. So könnte man durchaus mit dem Charakter des 661a BGB argumentieren und sich auf den Standpunkt stellen, der wettbewerbs- und verbraucherschützende Zweck der Norm dürfe nicht so einfach ausgehöhlt werden (ein sog. Inhaltsirrtum - also die Behauptung, man habe gar keine Erklärung dieses Inhalts abgeben wollen - kommt im Rahmen des 661a ohnehin nicht in Betracht).
Auch muss PayPal den eigenen Irrtum beweisen. Würde mich interessieren, wie dieser "technische Fehler" konkret erklärt wird.Geändert von Flying Spur (07.06.2013 um 23:33 Uhr)
Viele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
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