Pauschal kann man das doch gar nicht sagen. Kapitalertragssteuer/Abgeltungssteuer gibt's jedenfalls nicht.
Wenn du innerhalb eines Jahres verkaufst, dann §23EStg. Wenn nach einem Jahr, dann nix.
Solltest Du die Bitcoins nicht gekauft sondern gemined haben, musst Du sie allerdings als Einkommen versteuern.
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Thema: Bitcoins
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22.09.2017, 10:35 #11Gruß, Hubertus
Be excellent to each other!
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