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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Artur
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    Gravur am Bodendeckel - Sachmangel?

    Hallo Zusammen,

    ich bin völlig verblüfft wofür manche Mitmenschen Ihre Nerven lassen...

    Ich habe eine ca.3 Jahre alte Tissot Quarzuhr privat, ohne Garantie und ohne Rechnung mit verbrauchter Batterie über ein Forum verkauft.

    Ursprünglich wollte ich dafür 140€ haben.

    Nachdem ich mit einem Kaufinteressenten 10 Tage (!) sporadischen Emailkontakt hatte und er meinen Preis immer tiefer ansetzte, kam es zum Verkauf - 110€ (davon 6,9 für DHL).

    Als er die Uhr bekommen hat schrieb er folgendes: "Sehr schöne Uhr in tollem Zustand - vielen Dank."
    Einen Tag später findet er eine Gravur auf dem Bodendeckel....

    Nun kommt das: "bitte gib mir Bescheid, ob ich dir die Uhr zurückschicken soll oder ob du mir die 20 Euro erstattest.
    Ich bin ehrlich gesagt stinksauer und mein Geduldsfaden ist mächtig gespannt. So werde ich die Uhr nicht akzeptieren, nur um das gleich mal klar zu stellen.
    *Lt. meinem Uhrenverkäufer kostet ein neuer Gehäuseboden übrigens 50 - 70 Euro!
    "

    Auf meine Frage warum man bei dieser für ihn ja schönen Uhr im tollen Zustand jetzt den völlig intakten und Wasserdichten Deckel tausche sollte, anstatt sich jetzt an der Uhr zu erfreuen kam dies:

    "Du hast mir eine Uhr mit riesiger Gravur verkauft, die du beim Verkauf verschwiegen hast. Diese Gravur stellt einen Sachmangel dar.

    Ich finde es mächtig dreist von dir, jetzt auf einen Privatverkauf hinzuweisen. Dass du die Rücknahme ausgeschlossen hast, ist bei Vorliegen eines Sachmangels nichtig. Sagt zumindest mein Anwalt.
    Noch einmal zur Erinnerung: Wir haben uns auf einen Preis von 110 Euro geeinigt. Allerdings ohne Gravur / Sachmangel.

    Lt. Aussage meines Anwalts muss ich dir jedoch zunächst eine Frist zur Nachbesserung setzen, was ich hiermit mache. Du kannst gerne die Uhr bis zum 8.3.2013 in den versprochenen Zustand, d.h. ohne Gravur, versetzen / versetzen lassen. Wenn du so verfahren möchtest, dann sende ich dir zur Behebung des Sachmangels*gerne*die Uhr zurück. Also?

    Weitere Zeit und Anstrengungen werde ich für diesen Fall nicht aufwenden.*Wir können die Angelegenheit auch gerne "anders" lösen. Dann wird es aber teuer für dich.
    "

    Ich selbst habe die Uhr vor einiger Zeit bei Ebay gekauft, und weder der fehlende Hinweis auf diese Gravur, noch deren Existenz hat mich irgendwie gestört - ich habe noch nicht einmal daran gedacht...

    Wie sieht es aus?

    Grüße Euch!
    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]

  2. #2
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Nimm die Uhr zurück, fertig. Hartgeldstricher wollen da nur noch mehr rausschinden.
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  3. #3
    Freccione Avatar von TMG
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    Der Tonfall ist echt strange!

    Wie Michi schon schrieb: zurücknehmen und gut.

    Das BGB regelt sowas im 434 (1), das müsstest Du mal nachschauen.
    Viele Grüße, Carsten

    Man muss immer tun, was man nicht lassen kann.

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von mojohh
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    Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
    Nimm die Uhr zurück, fertig. Hartgeldstricher wollen da nur noch mehr rausschinden.
    +1

    Hartgeldstricher wollte ich dann trotzdem mal googeln Klick
    Da sind ein paar Begriffe, die mir hier deutlich besser passen.

    /leif

  5. #5
    Freccione Avatar von 1234marc
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    Keine Ahnung ob du im Recht bist oder nicht. Ich würde das Teil zurücknehmen, ich streite mich nämlich höchst ungerne, schon garnicht um solche Beträge
    Grüße Detlef
    Cantona: „27 Millionen Steuern hinterzogen – und Hoeneß bezichtigt Costa, gierig zu sein. Das ist, als ob der Camembert zum Brie sagt: ,Du stinkst!‘“
    FIRST 7

  6. #6
    Day-Date Avatar von docpassau
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    Zum einen: ich finde den Tonfall deines "Handelspartners" auch völlig unangemessen und völlig daneben. Und ich denke auch, dass es ihm nur ums Nachverhandeln geht, denn wenn mich etwas an einer Uhr stört helfen auch 20 Euro nicht.

    Nur eines: ich mag auch keine privaten Gravuren anderer auch auf gebrauchten Dingen, das hättest du schon vorher angeben sollen....
    Ob das ein Sachmangel ist ? Keine Ahnung...

    Ansonsten seh ich das wie die anderen: nimm die Uhr zurück und lass den Chaoten nicht länger zetern.
    Gruss, Bertram

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Artur
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    Themenstarter
    Es interessiert mich jetzt schon, ob das ein Sachmangel unter diesen Rahmenbedingungen sein kann!?

    Nochmal: privat, ohne Garantie und ohne Rechnung mit verbrauchter Batterie und ca. 3Jahre alt

    Und:
    irgendetwas in mir sagt : ich habe keine Lust mich erpressen zu lassen...

    ........und bei einem Streitwert von 100€ (welcher Anwalt läuft da los?)
    Geändert von Artur (22.02.2013 um 14:38 Uhr)
    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]

  8. #8
    Double-Red Avatar von Der Hanseat
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    Die Fragestellung ist doch unabhängig vom Wert des Gegenstandes.....

    Würdest Du eine Rolex kaufen und der Deckel hätte eine Gravur von der vorher nicht die Rede war, würdest Du das akzeptieren?

    Nimm sie zurück.... lohnt den Stress nicht....
    Gruß

    Thorben

    "Stuff is difficult....."

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  9. #9
    Deepsea Avatar von Teppo
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    Klar, zurücknehmen oder 70 Euro für einen neuen Deckel erstatten. Mich erinnert das an einen Autoverkauf vor vielen Jahren. Der Käufer war von Beruf Gerichtsdiener und wollte auch im Nachhinein den Kaufpreis drücken. Dazu schickte er mir auch einen Brief, der vor juristischen Vokabeln nur so strotze. Letzen Endes erwies sich der komplette Inhalt aber als heiße Luft, gehört habe ich von dem nie wieder was.
    Grüße aus Hamburg

  10. #10
    Freccione Avatar von eos
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    Ich finde eine Gravur auf dem Deckel ist bei einem solchen Deal durchaus erwähnenswert, weil die Uhr so nicht mehr im vom Verkäufer erwarteten Originalzustand ist.

    Ob das jetzt in den Bereich Sachmängelhaftung fällt, ist sicher fraglich, aber selbst wenn nicht, ist diese verschwiegene Veränderung sicher ein Grund zur berechtigten Rückabwicklung des Geschäfts.

    Zurück nehmen und fertig.
    --
    Beste Grüße, Andreas

  11. #11
    Comex
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    Unabhängig vom "Streitwert" finde ich, dass Du die Uhr nicht korrekt beschrieben hast und sich der Verkäufer zurecht aufregt. Dass Du Dich daran nicht gestört hast, ist mE vollkommen unerheblich! Ich würde zwar einen anderen Ton wählen, v.a. nicht bei 100.- mit einem Anwalt drohen, aber Dich doch höflich um eine Rückabwicklung bzw. Kostenübernahme bei der Mängelbehebung ersuchen!

    Mir ist es vor einiger Zeit auch passiert, dass ein Käufer einer meiner Uhren mit Glasboden eine im Verkaufstext nicht erwähnte Gravur der Platine reklamiert hat, obwohl diese sogar auf einem Foto deutlich erkennbar war. Ich hab einen Preisnachlaß gewährt und gut wars.
    Geändert von ulfale (22.02.2013 um 15:16 Uhr)
    LG, Oliver

  12. #12
    RAMichel
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    Die riesige Gravur tät mich ja mal interessieren. Die Idee des Käufers, so den Preis für einen alten Wecker zu drücken ist nicht schlecht. Ich würde testen, ob er den angekündigten Weg geht. Die größten Bläher machen üblicherweise nichts. Und bei knapp 100 Euro Streitwert wird er sicher Probleme haben, einen Anwalt zu finden, der dafür eine Klage schreibt. Sollte er einen finden, hat man viel Spaß vor Gericht. Mir wäre es das Wert. Daher mein Rat. Nichts machen. Nicht mehr antworten, seine Mailadresse sperren. Fertig.

  13. #13
    Freccione Avatar von 1234marc
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    Sry Thomas, keine Ahnung ob das *rechtens* ist was du vorschlägst, da kennst du dich sicherlich 1000x besser aus als ich.
    Ich weiß auch nicht ob man hier einfach nachträgliches Preisdrücken unterstellen kann, mag sein, muß aber nicht.
    Nur einfach aussitzen? Bei einer eigentlich berechtigten Reklamation? Find ich nicht gut.
    Grüße Detlef
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    FIRST 7

  14. #14
    Yacht-Master Avatar von Der Novize
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    Die Gravur hättest Du erwähnen sollen, ja.

    Ob es ein "Sachmangel" im eigentlichen Sinn ist, weiss ich nicht.

    Menschen, die gleich mit "ihrem" Anwalt kommen, mag ich besonders gerne.
    Komisch, ich habe gar keinen eigenen, brauch ich einen?

    "Wir können die Angelegenheit auch gerne "anders" lösen. Dann wird es aber teuer für dich."
    Da müsste man schon im Bereich der Nötigung sein. Aber da berät ihn "sein" Anwalt sicher kompetent...

    Nimm die Uhr zurück, danke ihm, dass er in Deinem Leben nur eine untergeordnete Rolle spielen durfte und gut ist.

    Das ist es nicht wert, hierfür ein Fass aufzumachen.
    Grüße, Stephan.


    "Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine

  15. #15
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Er schreibt doch zuerst, dass die Uhr in einem tollen Zustand ist; also hat er sie sich doch angesehen.

    Wenn ihm dann am nächsten Tag einfällt, dass ihm die Gravur nicht gefällt, will er nur den Preis drücken.

    Rückabwicklung und vergessen, den Honk.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  16. #16
    Sea-Dweller Avatar von misterbannister
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    Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
    Nimm die Uhr zurück, fertig. Hartgeldstricher wollen da nur noch mehr rausschinden.
    hartgeldstricher.....DAS ist mein wort der woche........find ich sehr gut!!!
    dont envy me, i"ve got my own pain

    gruß thorsten

  17. #17
    ehemaliges mitglied
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    konnte man diese gravur auf den verkaufsbildern sehn ?

  18. #18
    Comex Avatar von The Banker
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    Zurücknehmen, schade um die Nerven wegen den paar Penunzen... Solche Typen mag ich auch .
    Beste Grüße, Thilo

  19. #19
    Day-Date Avatar von Butch
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    Ich würde auch die Sachmängelhaftung bejahen.
    Wenn der Käufer z.B. seinerseits die Uhr mit einer Deckelgravur verschenken wollte,
    hätte er von einer schon vorhandenen Gravur durchaus wissen sollen.
    (Dies ist nur ein Beispiel...)


    Die Uhr wurde zumindest nicht korrekt beschrieben.

    Ich habe hier im Forum einmal eine gravierte Datejust gekauft.
    Diese Gravur wurde beschrieben-dafür gab es einen erheblichen Preisnachlass
    beim Kauf. Ich habe dann in Köln einen neuen Deckel montieren lassen
    und habe, obwohl der Tausch nicht billig war, unter dem Strich einen guten
    Kauf getätigt. So in etwa gehört sich das.
    Geändert von Butch (22.02.2013 um 17:05 Uhr)
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  20. #20
    Double-Red Avatar von JoeBlack1822
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    Die Uhr wurde falsch / unvollständig beschrieben.
    Eine Gravur ist meines Erachtens eine wesentliche Eigenschaft.
    Fehler des Verkäufers, also anstandslos zurücknehmen das Teil!
    Beste Grüße!
    Peter

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