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  1. #1
    RAMichel
    Gast
    Bei mir ist noch keiner wegen einer solchen "Sache" angeklagt oder verknackt worden. Die hiesigen Staatsanwälte haben alle keine Lust auf solchen Popelkram; sobald die Akte bei der StA ankommt, wird mit Formschreiben die Einstellung mangels öfftl. Interesses mitgeteilt.

  2. #2
    Daytona Avatar von markus247
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    Da scheint es ja durchaus unterschiedliche Herangehensweisen zu geben. Solche Vorfälle werden bei uns auch häufig auf den Weg der Privatklage verwiesen.
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  3. #3
    RAMichel
    Gast
    Wenn er auf dem Revier eine Aussage als Beschuldigter macht, ist die später nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Daher ist ein gepflegtes Nichterinnern der beste Weg, wenn man ohne Anwalt und Kosten die Sache hinter sich bringen will. ;-)

  4. #4
    Day-Date Avatar von Butch
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    Man muss sich doch nur einmal vor Augen führen, wie groß das staatliche (öffentliche)
    Interesse an der Aufklärung dieses Sachverhaltes ist und zu einer schuldhaften Verurteilung
    eines Täters führen könnte. Dann hat man doch eine Antwort.

    Die Durchsetzung privater Ansprüche hat damit nichts zu tun und bleibt hier doch sowieso
    außen vor.
    Geändert von Butch (23.02.2013 um 13:17 Uhr)
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  5. #5
    Daytona Avatar von markus247
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    Zitat Zitat von Butch Beitrag anzeigen
    Die Durchsetzung privater Ansprüche hat damit nichts zu tun und bleibt hier doch sowieso
    außen vor.
    Der von mir angesprochene Weg der Privatklage ist strafrechtlicher Natur. Mit privaten oder zivilrechtlichen Ansprüchen hat das Verfahren nichts zu tun.
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  6. #6
    Day-Date Avatar von Butch
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    4.748
    Okay, dann habe ich das missverstanden.
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  7. #7
    Daytona Avatar von Smoke
    Registriert seit
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    2.533
    Leider war mein obiger Beitrag gar nicht so unernst. Ich habe schon erlebt, dass solche Dinge angeklagt wurden. Zwar selten, kommt aber vor.
    Jürgen

  8. #8
    ehemaliges mitglied
    Gast
    TS:

    Aus meiner - bescheidenen - strafrechtlichen Sicht gibts genau 2 Alternativen:

    Entweder abwarten, nix tun und Tee trinken und schauen ob der Staats- oder Amtsanwalt den Käse gemäss 153, 153a StPO einstellt oder auf den Privatklageweg verweist. Im übrigen halte ich hier auch eine Einstellung gemäss 170 Abs. 2 StPO für möglich, da ich den Beleidigngsvorwurf schon vom angeblichen Wortlaut her nicht unbedingt für gegeben ansehe.

    Ansonsten hilft nur: Anwalt einschalten, Akte anfordern lassen und dann gemensam entscheiden, ob man sich zu dem Vorwurf einlässt oder nicht, ggf. wie. Das kostet natürlich Geld, eine Rechtsschutz übernimmt das nicht (nur für den Schlauberger oben, der gleich gemeint hat, mit der RS argumentieren zu müssen).

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
    Registriert seit
    08.12.2006
    Beiträge
    4.836
    Blog-Einträge
    12
    oh oh ...

    ups ...



    (bezieht sich auf den Eingangspost)
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  10. #10
    Day-Date Avatar von Butch
    Registriert seit
    10.06.2004
    Beiträge
    4.748
    Hehe...so habe ich das noch gar nicht gesehen... ;-)
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  11. #11
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    9.988
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    Schuldig!


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

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