Bei mir ist noch keiner wegen einer solchen "Sache" angeklagt oder verknackt worden. Die hiesigen Staatsanwälte haben alle keine Lust auf solchen Popelkram; sobald die Akte bei der StA ankommt, wird mit Formschreiben die Einstellung mangels öfftl. Interesses mitgeteilt.
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Hybrid-Darstellung
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23.02.2013, 12:34 #1RAMichelGast
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23.02.2013, 12:39 #2
Da scheint es ja durchaus unterschiedliche Herangehensweisen zu geben. Solche Vorfälle werden bei uns auch häufig auf den Weg der Privatklage verwiesen.
Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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23.02.2013, 13:07 #3RAMichelGast
Wenn er auf dem Revier eine Aussage als Beschuldigter macht, ist die später nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Daher ist ein gepflegtes Nichterinnern der beste Weg, wenn man ohne Anwalt und Kosten die Sache hinter sich bringen will. ;-)
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23.02.2013, 13:09 #4
Man muss sich doch nur einmal vor Augen führen, wie groß das staatliche (öffentliche)
Interesse an der Aufklärung dieses Sachverhaltes ist und zu einer schuldhaften Verurteilung
eines Täters führen könnte. Dann hat man doch eine Antwort.
Die Durchsetzung privater Ansprüche hat damit nichts zu tun und bleibt hier doch sowieso
außen vor.Geändert von Butch (23.02.2013 um 13:17 Uhr)
Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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23.02.2013, 13:17 #5Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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23.02.2013, 13:18 #6
Okay, dann habe ich das missverstanden.
Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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23.02.2013, 15:01 #7
Leider war mein obiger Beitrag gar nicht so unernst. Ich habe schon erlebt, dass solche Dinge angeklagt wurden. Zwar selten, kommt aber vor.
Jürgen
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23.02.2013, 18:13 #8ehemaliges mitgliedGast
TS:
Aus meiner - bescheidenen - strafrechtlichen Sicht gibts genau 2 Alternativen:
Entweder abwarten, nix tun und Tee trinken und schauen ob der Staats- oder Amtsanwalt den Käse gemäss 153, 153a StPO einstellt oder auf den Privatklageweg verweist. Im übrigen halte ich hier auch eine Einstellung gemäss 170 Abs. 2 StPO für möglich, da ich den Beleidigngsvorwurf schon vom angeblichen Wortlaut her nicht unbedingt für gegeben ansehe.
Ansonsten hilft nur: Anwalt einschalten, Akte anfordern lassen und dann gemensam entscheiden, ob man sich zu dem Vorwurf einlässt oder nicht, ggf. wie. Das kostet natürlich Geld, eine Rechtsschutz übernimmt das nicht (nur für den Schlauberger oben, der gleich gemeint hat, mit der RS argumentieren zu müssen).
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23.02.2013, 19:01 #9
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23.02.2013, 19:09 #10
Hehe...so habe ich das noch gar nicht gesehen... ;-)
Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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23.02.2013, 20:55 #11
Schuldig!
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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