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  1. #8
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von rolimai Beitrag anzeigen
    Beispielsfall aus Berlin: Wohnung im Wedding, Student mit regelmäßigem festen Einkommen. Erwünscht: Selbstschuldnerische Bürgschaft bis zur Halskrause, die Schadensersatzansprüche einschließt, und Gehaltsnachweise des Bürgen für die letzten drei Monate. Reichlich überzogen m. E. Vermieter: Internationaler Investor mit Sitz in Luxemburg.
    Die Mietsicherheit (Kaution, Bürgschaft, wasauchimmer) ist gem. §551 (1), BGB auf eine Höhe von drei Monatskaltmieten begrenzt. Wer Vermieter ist und wo der sitzt, ist da völlig latte.

    Zitat Zitat von RAMichel Beitrag anzeigen
    Mit den Schufa-Daten läßt sich nicht so viel anfangen, wenn keine Negativmerkmale eingemeldet sind. Zum Geldsparen empfiehlt es sich, die Auskunft nach § 34 BDSG bei der Schufa anzufordern (das "Produkt" ist etwas versteckt, aber läßt sich online finden). Die kostet nämlich nichts. Für die nahezu identische Auskunft greift die Schufa nämlich mal eben 18,50 Euro ab, ohne dass damit ein Mehrwert finanziert wird.
    Zitat Zitat von Coney Beitrag anzeigen
    Allerdings lassen die sich ewig Zeit für die kostenlose Auskunft und diese ist im Gegensatz zu der kostenpflichtigen nicht unverfänglich. Ich würde zahlen.
    So siehts aus.

    Der Mehrwert liegt im Inhalt und in der Auskunftsgeschwindigkeit. Die Gratisauskunft (die im Übrigen nur ein Mal im Jahr angefordert werde kann, zwei Monate später aber schon nicht mehr aktuell ist) dauert aktuell etwa 10 bis 14 Tage bis sie beim Empfänger in der Post ist. Bis dahin sind gute Wohnungen längst vermietet.

    Die kostenpflichtige Auskunft bestätigt nur, dass keine Negativmerkmale bekannt sind (eine anderslautende wird der Mietinteressent nicht weitergeben, und kickt sich somit sauber selbst raus), und ist in der Regel innerhalb von spätestens drei Tagen beim Empfänger.

    Zitat Zitat von kurvenfeger Beitrag anzeigen
    Schufa Auskunft für eine Wohnung?
    Ist ja übel. Ich fand schon die geforderten Selbstauskünfte bedenklich...
    Die sind nicht bedenklich sondern dringend notwendig und vor Allem Rechtens, sofern es lediglich um die Abfrage von Fakten, die für die Vermietung der Wohnung notwendig sind geht, und nicht um persönliche Dinge wie beispielsweise Fragen nach Kinderwunsch, etc.

    Wer ohne unter Anderem Selbstauskunft und Schufa vermietet, handelt imho fahrlässig. Und komm mir jetzt niemand mit Menschenkenntnis und Bauchgefühl, oder ähnlichem Blabla, da kann ich nur lachen.

    Immerhin gehts um teils erhebliche Vermögenswerte, für viele gehört sowas zur Altersvorsorge. Aber bis ein Pleitegeier wieder draußen ist, vergehen manchmal ein bis zwei Jahre. Da sind schnell 20K Euro und mehr futsch, da reicht am Ende auch die Kaution nicht weit. Deshalb vorher prüfen, anstatt später in die Röhre zu gucken.



    Zitat Zitat von Retto Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht wie da die Vermieter ticken,
    aber wir lassen uns immer eine Bankauskunft vorlegen denn die zeigt deutlich eher die Bonität und Zuverlässigkeit
    als eine Schufa...
    Eine Bankauskunft ist imho eine halblebige Alternative zur Schufa. Die Bank wird dir, wenn überhaupt (die meisten Banken erteilen keine Mietauskunfte mehr), wie die Schufa nur Allgemeines bestätigen.

    Aber vor Allem weißt du ja nicht, ob er nicht bei zwei Anderen Banken bis zum Hals in der Kreide steht, und einen 911 beim Händler finanziert hat.
    Geändert von paddy (07.02.2013 um 22:08 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

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