Ich habe den Up letzten Freitag zurück bekommen. Die gute Nachricht: Der Verbrauch liegt wieder bei 5-6 l/100km (BAB, 120-130 km/h). Die schlechte Nachricht: Trotz neuem Nockenwellensensor und neuer Justierung der Drosselklappe sind die Fahrleistungen kaum verbessert d.h. bei ca. 160 ist nach wie vor Schluss. Auch der Tipp eines Freundes, doch einmal den 5. Gang auszuprobieren half nicht........

Aber Spaß beiseite, denn mittlerweile hat auch das Autohaus die Nase voll und mir den Rücktritt nahegelegt. Ja, richtig gelesen! Ich habe natürlich auch schon daran gedacht, es allerdings vorerst verworfen. Die Begleitumstände machten es mir bisher nicht leicht, denn ist eine Rücktrittserklärung einmal eingereicht, gibt es kein Zurück mehr und nicht selten (eigentlich fast immer) müssen die Ansprüche per Anwalt oder Gerichtsverhandlung geltend gemacht werden. Das möchte ich aber unbedingt vermeiden, denn 1. ist "unser" Verkäufer ein guter Freund, 2. tauschen meine Frau und ich seit vielen Jahren, alle 3-4 Jahre unsere Fahrzeuge gegen neue und 3. sind die Preise in diesem Autohaus bisher unschlagbar.

Aber nach langem Überlegen habe ich jetzt doch den Rücktritt bzw. die Rückabwicklung des Kaufvertrags schriftlich eingefordert. Der Eingang des Schreibens wurde mir bereits mit Datum bestätigt und meine Forderung wurde an VW WOB weitergereicht. Mir ist natürlich klar, dass meine Ansprüche gegenüber dem VK gelten und die Reaktion seitens VW für mich nicht ausschlaggebend ist, aber ich werde erst einmal abwarten.