Zitat Zitat von Hunter99 Beitrag anzeigen
Aus dem gesetzlich zugesicherten Recht auf Sachmängelhaftung, hast du bei Fehlern innerhalb des ersten halben Jahres als Verbraucher das Wahlrecht. Soll heissen du kannst entscheiden ob Nachbesserung, in Form von Fehlerbeseitigung oder Umtausch gegen neue Ware oder Rückabwicklung.
Ich dachte eigentlich, wir hätten hier im Forum mittlerweile zu Genüge geklärt, dass dem NICHT so ist....