Oh boy...stand heute bei uns in der Tageszeitung, weil der Typ hier wohnt:
http://www.derwesten.de/staedte/dort...id7443431.html
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04.01.2013, 13:58 #1
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"Weltuntergang" wie CocaCola...
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04.01.2013, 14:17 #2
Ich hab's auch gelesen. Ich finde, die ganze Abmahnindustrie gehört überprüft. Manchmal mag das Sinn haben, aber solche Worte schützen zu lassen, um dann 1000 km weiter eine Veranstaltung, die so ähnlich heißt, zu torpedieren und Geld daraus zu machen, finde ich schon gegen die guten Sitten. Warum wird da der Gesetzgeber nicht endlich tätig?
77 Grüße!
Gerhard
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04.01.2013, 16:24 #3
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04.01.2013, 14:29 #4
Verklagen wir ihn doch weil der versprochene Weltuntergang ausgefallen ist.
Gruss. Ulf
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04.01.2013, 14:37 #5
Mich wundert auch, daß man so allgemeingültige Umgangswörter schützen kann. Dann kann ich mir ja gleich das Wort "und" schützen lassen oder den Buchstaben "e".
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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04.01.2013, 14:47 #6
Lächerlich; da könnte man fast meinen, der Typ hätte sich den Begriff nur schützen lassen um später Schadenersatz verlangen zu können.
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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04.01.2013, 14:52 #7
Genau so ist die Überlegung der Meisten. Ich verstehe aber auch das Patentamt nicht, das den Schutz ausspricht. Wollen die auch nur Geld machen? Zu einer Prüfungspflicht gehört m.E. auch, allgemeingültige Worte vom Schutz auszunehmen.
77 Grüße!
Gerhard
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04.01.2013, 15:31 #8
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04.01.2013, 15:02 #9
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04.01.2013, 15:31 #10
Das Amt ist in Bezug auf Markeneintragungen tendenziell eigentlich sehr restriktiv und schöpft die gesetzlich gegebenen Grenzen soweit als möglich aus. Marken werden nicht eingetragen für die Waren und/oder Dienstleistungen in irgendeiner Weise beschreibende Begriffe, z.B. "Stuhl" und für Möbel. Darüber hinaus werden sie nicht eingetragen für Zeichen, die nicht zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen verschiedener Unternehmen geeignet sind. Darunter fallen unter anderem allgemeine Werbeaussagen wie Mega, Hyper etc.
"Weltuntergang" liegt jeweils in einem Grenzbereich. Glück für den Markeninhaber, dass die Marke reibungslos eingetragen wurde. Eine solche Anmeldung ist aber nicht unwiderruflich. Man könnte beim Amt Löschungsantrag aus den oben genannten Gründen stellen und es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen. Allerdings sind wenige so altruistisch, dass sie so für die Schar von Abgemahnten eintreten würden, die meisten machen ihre eigene Kosten-Risiko-Analyse und entscheiden für sich.Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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04.01.2013, 15:33 #11
Laut dem Artikel hat ja schon ein Anwalt den Löschungsantrag gestellt. Find ich auch gut.
Wär mal interessant, inwieweit dem "inhalber" der Marke ein echter Schaden entstanden sein soll
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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04.01.2013, 15:34 #12
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04.01.2013, 15:40 #13
ist halt schwierig zu sagen wohin sich sowas mal entwickelt.....siehe Love Parade oder Mayday. Wenn das Partymotto ankommt kann man denke ich schnell gutes Geld damit verdienen wenn man es geschützt hat.
Von daher verstehe ich die Eintragung.
Die Abmahnungen halte ich aber solange das Motto nicht erfolgreich ist für zweifelhaftwas hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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04.01.2013, 15:56 #14Onkel CGast
Jau, hat mir schon den Urlaub verhagelt. Tipp für Betroffene: NIX ZAHLEN, beim jeweiligen DEHOGA-Bezirksverband die kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen und dem Abmahner einen ajuckreiz an die Stelle auf dem Rücken, wo man nicht rankommt, wünschen.
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04.01.2013, 16:17 #15
"Weltuntergang" ist ein normales Wort, welches auch im Duden steht. Meines Erachtens hätte dies aus eben diesem Grund gar nicht geschützt werden dürfen.
Viele Grüße aus dem Norden
Andreas
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04.01.2013, 17:45 #16
Sowas gehört in die Hände von auf diesem Gebiet erfahrenen Anwälten. Hoffentlich gibt es die bei dem Verband bzw. hoffentlich hat sich der Verband entsprechenden Rat eingeholt.
Das ist nicht praktikabel. Solche Begriffe werden durchaus als Marken wahrgenommen, siehe z.B. Puma, Apple, Absolut, Braun etc..Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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04.01.2013, 18:35 #17
Das sind Bildmarken, bzw. Wort-Bildmarken und diese werden auch nur jeweils für spezielle Bereiche geschützt. So gibt es Puma sowohl bei der Sportbekleidung, als auch bei Jagd- und Taschenmessern. Das Schützen des reinen Wortes "Puma" und dann alle Zoos abmahnen, funktioniert nicht...
Viele Grüße aus dem Norden
Andreas
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04.01.2013, 20:17 #18
Wie ich bereits schrieb:
Stimmt nicht. Alle diese Marken sind auch als Wortmarken eingetragen. Und natürlich, so wie alle Marken, nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
No offense! Das ist nur ein gut gemeinter Rat. Was ich im gewerblichen Rechtsschutz schon alles gesehen habe - da graust's der Sau.Geändert von MacLeon (04.01.2013 um 20:19 Uhr)
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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04.01.2013, 17:59 #19Onkel CGast
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24.01.2013, 22:28 #20Onkel CGast
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