Es ist eine normale Formulierung, steht in meinen Kaufverträgen auch. Der Vorbesitzer gibt mir als Händler im Ankauf ja schriftlich das der Wagen unfallfrei ist. Der Händler kann ja nie zu 100% sagen ob der Wagen unfallfrei ist, er muss sich dabei auf den Vorbesitzer verlassen. Sollte es nicht so sein ist der Händler aber dein Ansprechpartner.
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Thema: Vertrag zu Gebrauchtwagen
Baum-Darstellung
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24.12.2012, 11:40 #5Gruß, Oliver
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