Das unfallfrei (lt. Vorbesitzer) würd mich nerven. Sieht für mich wie ein lahmer Versuch aus, sich aus der Verantwortung zu stehlen, sollte das Fahrzeug tatsächlich mal nen Unfall gehabt haben. Keine Ahnung, ob das die normale Formulierung ist; ansonsten wüsste ich nicht, was noch drinstehen sollte außer evtl die Fahrgestellnummer.
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Thema: Vertrag zu Gebrauchtwagen
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24.12.2012, 10:26 #1
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Vertrag zu Gebrauchtwagen
Ich habe mir einen Smart angesehen, welcher meinen 13 jährigen City-Flitzer ersetzen soll. Der Wagen sieht gut aus, ich bin mir mit Händler einig.
Heute Morgen bekam ich den "Vertrag", welchen ich doch recht dürftig finde - die Aussage "Unfallfrei" ist aus meiner Sicht auch nicht wirklich belastbar.
Mach ich da ein Fass auf oder ist das ein Standardvertrag für Gebrauchte?
PS Porsch such ich zur Zeit nicht, Farbe und Ausstattung sind auch nicht verhandelbar
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24.12.2012, 11:24 #2
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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24.12.2012, 11:33 #3
Sollte es sich aber rausstellen das der Wagen doch einen Unfall hatte kannst du aber den Händler belangen.Also wo ist das Problem.
Es ist ein Standartsatz in einem Kaufvertrag!!Würde mich nicht weiter beschäftigen an deiner StelleGruss Oli
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24.12.2012, 11:37 #4
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Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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24.12.2012, 11:40 #5
Es ist eine normale Formulierung, steht in meinen Kaufverträgen auch. Der Vorbesitzer gibt mir als Händler im Ankauf ja schriftlich das der Wagen unfallfrei ist. Der Händler kann ja nie zu 100% sagen ob der Wagen unfallfrei ist, er muss sich dabei auf den Vorbesitzer verlassen. Sollte es nicht so sein ist der Händler aber dein Ansprechpartner.
Gruß, Oliver
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24.12.2012, 11:47 #6
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Da für den Export ....
Ist das eh nicht egal was da steht ??VG
Udo
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24.12.2012, 12:05 #7
Ich finde eher immer die Preise für diese kleinen Plastikdinger beeindruckend.
Gruß,
Martin
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24.12.2012, 12:38 #8
In meinen Kaufverträgen steht das so nicht. Entweder gebe ich als Händler die Unfallfreiheit an, oder eben nicht.
Bei letzterem dann natürlich mit Erläuterung.
Würde ich noch einmal nachfragen ob man das nicht ändern kann.
Ansonsten schaut alles gut aus. Die Nummer mit der MWST als Kaution erledige ich genauso bei Auslandsgeschäften.
Grüße Dirk
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24.12.2012, 13:03 #9
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Themenstarter
Herzlichen Dank für die raschen und hilfreichen Antworten! Der Smart hatte nur einen Vorbesitzer, FG-Nummer und Bankdaten habe ich rausgelöscht.
Wegen der Formulierung frag ich nochmals nach.
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24.12.2012, 13:13 #10
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wie hier schon geschrieben, kannst du den Händler belangen, sollte sich herausstellen, dass der Wagen einen Unfall hatte.
Lieber nen Bauch vom Saufen als nen Buckel von der Arbeit (Mike Krüger)
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26.12.2012, 08:06 #11
Wenn es korrekt sein soll, dann müsste das so im KV stehen:
"Die Schadenfreiheit des Fahrzeuges wird seitens des Verkäufers garantiert."
Das Auto muss ja nicht unbedingt einen Unfall gehabt haben um trotzdem mit einem Schaden belastet zu sein, zB ParkschadenBeste Grüsse, Martin
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