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  1. #1
    Gesperrter User
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    Vertrag zu Gebrauchtwagen

    Ich habe mir einen Smart angesehen, welcher meinen 13 jährigen City-Flitzer ersetzen soll. Der Wagen sieht gut aus, ich bin mir mit Händler einig.

    Heute Morgen bekam ich den "Vertrag", welchen ich doch recht dürftig finde - die Aussage "Unfallfrei" ist aus meiner Sicht auch nicht wirklich belastbar.

    Mach ich da ein Fass auf oder ist das ein Standardvertrag für Gebrauchte?




    PS Porsch such ich zur Zeit nicht, Farbe und Ausstattung sind auch nicht verhandelbar

  2. #2
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Das unfallfrei (lt. Vorbesitzer) würd mich nerven. Sieht für mich wie ein lahmer Versuch aus, sich aus der Verantwortung zu stehlen, sollte das Fahrzeug tatsächlich mal nen Unfall gehabt haben. Keine Ahnung, ob das die normale Formulierung ist; ansonsten wüsste ich nicht, was noch drinstehen sollte außer evtl die Fahrgestellnummer.


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  3. #3
    Deepsea Avatar von oli81-fdb
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    Sollte es sich aber rausstellen das der Wagen doch einen Unfall hatte kannst du aber den Händler belangen.Also wo ist das Problem.
    Es ist ein Standartsatz in einem Kaufvertrag!!Würde mich nicht weiter beschäftigen an deiner Stelle
    Gruss Oli

  4. #4
    Double-Red
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    Zitat Zitat von madmax1982 Beitrag anzeigen
    Das unfallfrei (lt. Vorbesitzer) würd mich nerven. Sieht für mich wie ein lahmer Versuch aus, sich aus der Verantwortung zu stehlen, sollte das Fahrzeug tatsächlich mal nen Unfall gehabt haben. Keine Ahnung, ob das die normale Formulierung ist; ansonsten wüsste ich nicht, was noch drinstehen sollte außer evtl die Fahrgestellnummer.
    Wenn das Auto nur einen Vorbesitzer hatte, ist die Sachlage wohl klar... unfallfrei.

    Hatte das Auto mehrere Vorbesitzer, kann sich der Verkäufer sich doch nur auf den letzten Besitzer beziehen, was davor war kann und muß er nicht wissen.
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  5. #5
    Es ist eine normale Formulierung, steht in meinen Kaufverträgen auch. Der Vorbesitzer gibt mir als Händler im Ankauf ja schriftlich das der Wagen unfallfrei ist. Der Händler kann ja nie zu 100% sagen ob der Wagen unfallfrei ist, er muss sich dabei auf den Vorbesitzer verlassen. Sollte es nicht so sein ist der Händler aber dein Ansprechpartner.
    Gruß, Oliver

  6. #6
    Steve McQueen
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    Da für den Export ....
    Ist das eh nicht egal was da steht ??
    VG
    Udo

  7. #7
    Sykes Avatar von retsyo
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    Ich finde eher immer die Preise für diese kleinen Plastikdinger beeindruckend.
    Gruß,
    Martin

  8. #8
    Freccione Avatar von mask
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    In meinen Kaufverträgen steht das so nicht. Entweder gebe ich als Händler die Unfallfreiheit an, oder eben nicht.
    Bei letzterem dann natürlich mit Erläuterung.

    Würde ich noch einmal nachfragen ob man das nicht ändern kann.

    Ansonsten schaut alles gut aus. Die Nummer mit der MWST als Kaution erledige ich genauso bei Auslandsgeschäften.


    Grüße Dirk

  9. #9
    Gesperrter User
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    Herzlichen Dank für die raschen und hilfreichen Antworten! Der Smart hatte nur einen Vorbesitzer, FG-Nummer und Bankdaten habe ich rausgelöscht.

    Wegen der Formulierung frag ich nochmals nach.

  10. #10
    Sea-Dweller
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    wie hier schon geschrieben, kannst du den Händler belangen, sollte sich herausstellen, dass der Wagen einen Unfall hatte.
    Lieber nen Bauch vom Saufen als nen Buckel von der Arbeit (Mike Krüger)

  11. #11
    Daytona Avatar von Zetta
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    Wenn es korrekt sein soll, dann müsste das so im KV stehen:

    "Die Schadenfreiheit des Fahrzeuges wird seitens des Verkäufers garantiert."

    Das Auto muss ja nicht unbedingt einen Unfall gehabt haben um trotzdem mit einem Schaden belastet zu sein, zB Parkschaden
    Beste Grüsse, Martin

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