Hallo zusammen hätte mal eine Frage zur Zahlungspflicht...
Am 19.12 hab ich mir über einen Makler eine Wohnung gekauft beim Notar alles unterschrieben.
Prompt war am nächsten Tag auch schon der Brief vom Makler im Briefkasten zwecks seiner Provision.
Zahlung: Nach erhalt der Rechnung rein Netto.
Nach telefonischer Rücksprache bot ich ihm an, dass er sein Geld am 02.01 sofort per Blitzüberweisung auf seinem Konto sieht. Er war nicht gerade zufrieden damit, da Jahresabschluss usw möchte er doch noch heuer sein Geld haben.
Das kann doch nicht sein oder?? Hab ich da nicht eine gesetzliche Pflicht von 10 Werktagen oder so?
Vorallem jetzt zwischen Weihnachten und Silvester mit den ganzen Feiertagen.
Grüße
Dominik
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22.12.2012, 19:46 #1
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gesetzliche Zahlungspflicht an Makler
Geändert von NOmBre (22.12.2012 um 19:48 Uhr)
Gruß,
Dominik
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