Meines Wissens ist in diesem Fall österreichisches Arbeitsrecht anzuwenden, die in DE abgeführten Steuern werden in AT angerechnet (Doppelbesteuerungsabkommen "DBA") und eine überzogene Konkurrenzklausel wird (so ein Schaden betragsmäßig überhaupt nachgewiesen werden kann) vom Gericht zurechtgestutzt.
Hol dir bitte unbedingt professionellen Rat.
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17.12.2012, 11:20 #1— Roland —
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