Meine Antwort bezog sich ja auch auf Gerhards Frage.

Zitat Zitat von siebensieben Beitrag anzeigen
Was ändert sich denn für die, die den alten 1 und 3 seinerzeit mal haben umschreiben lassen? Der galt ja für PKW einschl. Anhänger, für LKW bis 7,5 to und für Motrorräder ohne Begrenzung?
Ich durfte nach der Umschreibung, bis zu meinem 50. Geburtstag, sogar 3 Achser mit über 12 Tonnen fahren.

K800_IMG_2756.JPG