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  1. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von mike1
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    Zitat Zitat von dafredy Beitrag anzeigen
    ...heißt das nun, dass mein beim Bund erworbener und nachher umgeschriebener Klasse-II-Führerschein automatisch mit dem 50. Geburtstag verfällt, wenn ich nicht zum Arzt gehe. Oder könnte ich z.B. mir mit 55 überlegen, LKW-Fahrer zu werden und durch Gesundheitscheck würde ich die Fahreignung dann sozusagen "reaktivieren".

    Übrigens bin ich der Meinung, dass es gut ist, dass nicht jeder Golf-Fahrschüler einen 7,5-Tonner bewegen darf. Da liegen dann doch Welten dazwischen.
    Also da ich nun 50 bin Sehtest beim Augenarzt 77 Euro, Untersuchung Hausarzt 60 Euro, Bilder 10 Euro und Füherscheinverlängerung 42,60 Euro. Wenn Du ab 50 ohne die Verlängerung, gilt nur 5 Jahre, einen LKW fährst dann fährst Du ohne FAHRERLAUBNISS !!!! Was bedeutet Dein Lappen ist weg für alle Klassen !! Stichtag ist Dein Geburtstag.
    Geändert von mike1 (08.12.2012 um 14:25 Uhr)
    Gruß

    Michael


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