Zitat Zitat von speedy Beitrag anzeigen
Im Kaufvertrag schließe ich Gewährleistung, Garantie und Rücknahme aus.

Reicht das oder muss man verdeckte Mängel o.Ä. nochmals explizit ausschließen? Oder sollte ich den Wagen direkt als komplett defekt oder Bastelfahrzeug verkaufen?
Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
Ja, das reicht
Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
Ich lese hier nirgends raus, dass ein verdeckter/versteckter Mangel grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Jetzt bin ich verwirrt...