Laut früherer Auskunft eines Anwalts sind die durch den Gewährleistungsausschluss auch ausgeschlossen, zudem läge bei privat an privat die Beweispflicht beim Käufer, dass der Mangel schon da war und vorallem auch bekannt war.
"Gekauft wie gesehen" würde hingegen nur offensichtliche Mängel ausschließen, nicht auf Anhieb erkennbare jedoch nicht.

Anders sieht es aus, wenn Du als Gewerbetreibender Deinen Wagen an Privatpersonen verkaufst. Dann kannst Du Gewährleistung wohl nicht ausschließen.