Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
Doch, die Ansprüche und damit das illegale filesharing muss vom Anspruchsteller bewiesen werden.
Meist erfolgt dies durch Programme, die IP-Adressen ermittlen. Die zugehörigen Adressdaten etc. werden dann aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses von den Telekommunikationsanbietern bekannt gegeben.
Richtig.