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Thema: Fahrtenbuch

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  1. #1
    Datejust
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    Ich möchte dass hier nicht ausufern lassen, aber du merkst schon dass du Dir auf deine Antwort zu meinen Ausführungen oben widersprochen hast. Ich bin kein Laie. Würde gerne mal erleben, ob du Recht bekommst. Und wenn du gerne den Rechtsweg beschreitest...mmmhhh, hängt immer von den Erfolgsaussichten ab. Ob eine verbindliche Auskunft im Hinblick darauf, dass ein 3 monatiges Fahrtenbuch ausreicht, möglich ist, lassen wir mal dahingestellt. Ich würde ein Fahrtenbuch für 3 Monate als Grundlage an Stelle der Finanzbeamten nicht anerkennen. Und Michi hat Recht, wenn er trotz höherer privater Nutzung bei 35% landet, soll er doch zufrieden sein. Fahrtenbuch ist sch.....und wird in vielen Fällen zerpflückt.
    Gruß
    Stefan

  2. #2
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Zwillingspapa Beitrag anzeigen
    aber du merkst schon dass du Dir auf deine Antwort zu meinen Ausführungen oben widersprochen hast
    - Sorry aber wo und mit was konkret ?

    Zitat Zitat von Zwillingspapa Beitrag anzeigen
    Würde gerne mal erleben, ob du Recht bekommst.
    Geht ned - Verschwiegenheitspflicht
    Nur in toto: Ist noch in keinem einzigen Fall kritisiert worden. In den meisten Fällen gab´s dabei noch nicht einmal die repräsentativen Aufzeichnungen für 3 Monate, da reichte meine bloße Behauptung von z.B. 45% privatem Nutzungsumfang.

    Zitat Zitat von Zwillingspapa Beitrag anzeigen
    Ob eine verbindliche Auskunft im Hinblick darauf, dass ein 3 monatiges Fahrtenbuch ausreicht, möglich ist, lassen wir mal dahingestellt.
    War nicht meine Empfehlung ! - Du hast angeraten sich im Vorfeld mit der Finanzverwaltung zu besprechen. Du möchtest also eine verbindliche Auskunft darüber, ob Fahrtenbuch, Aufzeichnung der beruflichen Fahrten oder meine Empfehlung. Du bekommst darüber auch eine verbindliche Auskunft - das müssen wir nicht dahingestellt lassen. Nur da meinte ich eben: Kannst Dir sparen, weil ich die Antwort schon kenne. Und wenn diese negative Antwort im Raume steht, dann steht sie. Dann fällts schwer, später zu disskutieren.
    Das ist nämlich genau eine der Fragen, die unter die Rubrik "Wer blö..... Fragen stellt, bekommt ne blö.... Antwort" fällt.

    Zitat Zitat von Zwillingspapa Beitrag anzeigen
    Und Michi hat Recht, wenn er trotz höherer privater Nutzung bei 35% landet, soll er doch zufrieden sein.
    - Versteh ich jetzt ned - 35% sind wohl ned strittig; es geht ausschließlich um die Form des Nachweises oder richtig der Glaubhaftmachung - ein kleiner aber gewichtger Formulierungsunterschied.

    Zitat Zitat von Zwillingspapa Beitrag anzeigen
    Fahrtenbuch ist sch.....und wird in vielen Fällen zerpflückt.
    Meine Rede - und weshalb empfiehlst Du es dann ?
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

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