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Thema: Fahrtenbuch

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  1. #1
    Datejust
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    Für steuermindernde Tatsachen trifft der Steuerbürger die Beweislast. In dem Fall, dass der Pkw kein notw. BV darstellt, ist die private Kfz-Nutzung ggfs.durch Schätzung zu ermitteln. Sie muss zwingendermaßen ja bei mind. 51 % liegen, denn sonst wäre es ja notw. BV. Ich kann nur empfehlen, sich im Vorfeld mit dem FA auseinanderzusetzen, da es sonst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Probleme geben wird. Und den Rechtsweg bestreiten. Ich weiß nicht.
    Gruß
    Stefan

  2. #2
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Zwillingspapa Beitrag anzeigen
    In dem Fall, dass der Pkw kein notw. BV darstellt, ist die private Kfz-Nutzung ggfs.durch Schätzung zu ermitteln.
    Ich wiederhole mich, aber was denkst Du ist die Schätzgrundlage, wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder eine Auflistung der betrieblichen Fahrten, sondern nur die repäsentativen Aufzeichnungen für einen 3 Monatszeitraum vorhanden sind

    Zitat Zitat von Zwillingspapa Beitrag anzeigen
    Ich kann nur empfehlen, sich im Vorfeld mit dem FA auseinanderzusetzen, da es sonst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Probleme geben wird.
    Auf welcher Rechtsgrundlage willst Du denn hier eine die Finanzverwaltung für die Zukunft bindende Auskunft erwirken 89 II AO

    Zitat Zitat von Zwillingspapa Beitrag anzeigen
    Und den Rechtsweg bestreiten ?
    Why not - eines meiner liebsten Hobbys
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

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