Für steuermindernde Tatsachen trifft der Steuerbürger die Beweislast. In dem Fall, dass der Pkw kein notw. BV darstellt, ist die private Kfz-Nutzung ggfs.durch Schätzung zu ermitteln. Sie muss zwingendermaßen ja bei mind. 51 % liegen, denn sonst wäre es ja notw. BV. Ich kann nur empfehlen, sich im Vorfeld mit dem FA auseinanderzusetzen, da es sonst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Probleme geben wird. Und den Rechtsweg bestreiten. Ich weiß nicht.
Gruß
Stefan
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Thema: Fahrtenbuch
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06.11.2012, 23:21 #1Datejust
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07.11.2012, 09:44 #2
Ich wiederhole mich, aber was denkst Du ist die Schätzgrundlage, wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder eine Auflistung der betrieblichen Fahrten, sondern nur die repäsentativen Aufzeichnungen für einen 3 Monatszeitraum vorhanden sind
Auf welcher Rechtsgrundlage willst Du denn hier eine die Finanzverwaltung für die Zukunft bindende Auskunft erwirken
89 II AO 

Why not - eines meiner liebsten Hobbys
Grüße
Bernd
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