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  1. #1

    Bank will nachträglich Bilder vom Inneren der Immobilie

    Hallo Forum,

    ich habe Anfang des Jahres ein Haus erworben und einen Teil des Kaufpreises über meine Hausbank finanziert. Soweit so gut.

    Letzte Woche hat mich mein Bankberater kontaktiert mit der Aussage, er bräuchte noch Bilder vom Inneren der immobilie da seit Januar ein neues Gesetz rückwirkend gilt.

    Ist das normal? Was steckt hier genau dahinter?

    Danke & Gruß
    Wolnex

  2. #2
    Hi,

    das wäre mir neu. Dann soll doch Dein Berater das Kind beim Namen nennen.

    Ab einer gewissen Finanzierungshöhe kann ein Gutachten notwendig sein, aber das ist nicht neu.

    Also, soll er sich erklären!

    G.

  3. #3
    Was für ein Gesetz soll das sein??? Für was braucht deine Bank Bilder von innen???
    Fragen über Fragen und wenn's unbedingt sein muß, dann mach ihm halt ein Bild von der Toilette und dem Keller. Sorry fürs Semmeln.
    Aber von mir bekäm der erstmal keine Bilder. Kann mir momentan auch kein Grund bzw. Gesetz vorstellen weshalb Bilder von innen, da das Haus ja schon bezogen ist.

    Setz dich mit deiner Bank zusammen und lass dir das erläutern warum, weshalb usw.
    Dann kannst du entscheiden, wie du weiter vorgehst.
    Gruß Fritz

  4. #4
    GMT-Master
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    Seltsam. Geld schon geflossen ?

    Vllt. ist's ja auch deshalb...

    http://www.latimes.com/news/nation/n...,5763811.story

    Dann hast Du sofort einen "Berater" am Hals.

    Grüße vom
    Ulli

  5. #5
    Daytona Avatar von Smartass
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    Gesetz rückwirkend? Kenne ich nur vom Röhm-Putsch '34...

    Art. 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung), gibts den jetzt nicht mehr?
    Ab jetzt Zwangsbebilderung der eigenen vier Wände? Für sowas gibt es schon Fcebook auf rein freiwilliger Basis...

    Also, so ein Gesetz möchte ich sehen. Frag den Berater mal, welches Bildformat und welche Bildgröße der Gesetzgeber vorgeschrieben hat. Welches Gesetz soll das sein? Immobilienfremdfinanzierungsabbildungsgesetz?


    Sehr fragwürdig in vielen Punkten.
    Schöne Grüße, Marcus

    "Sind Sie vielleicht auch divergent, mein Freund?"

  6. #6
    Daytona Avatar von fiumagyar
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    Mal so dahin getippt,

    würde ich sagen, die Revision hat ihm die Ohren langezogen, da intern Bilder vorgeschrieben sind und der Kollege
    es verpennt hat.
    Gruß Ulrich

  7. #7
    Daytona Avatar von Smartass
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    Dann argumentiert man aber seriöserweise nicht mit einer gesetzlichen Grundlage, wenn sie denn so genannt wurde.
    Schöne Grüße, Marcus

    "Sind Sie vielleicht auch divergent, mein Freund?"

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von harlelujah
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    Nach Street-View kommt jetzt Flat-View
    Gruss
    Peter


  9. #9
    Daytona Avatar von Smartass
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    Schöne Grüße, Marcus

    "Sind Sie vielleicht auch divergent, mein Freund?"

  10. #10
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Zitat Zitat von harlelujah Beitrag anzeigen
    Nach Street-View kommt jetzt Flat-View
    Fänd ich gut, dann bräuchte ich nachts in fremden Wohnungen nicht immer so elend lange den Tresor suchen

  11. #11
    Sea-Dweller
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    So ein Gesetz gibts definitiv nicht.
    Erkundige dich mal nach der Beleihungswertermittlung! Vielleicht hat der Kollege da geschlampt!
    Grüße:
    Klaus

  12. #12
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    Du heißt nicht zufällig Dr. Jürgen Schneider ?

    Ich hab ja auch schon einiges bei der Bank vorgelegt, aber Bilder wollte bisher nur das Finanzamt oder die Versicherung.
    Es grüßt, Gerd G.

  13. #13
    Comex Avatar von The Banker
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    Machen wir mitunter auch so, wenn vor dem Kauf/ Darlehensvalutierung noch keine Innenbesichtigung möglich war. Wo der Safe steht interessiert dabei nicht wirklich . Tut es weh, einfach im Flur und einem Zimmer kurz das IPhone draufzuhalten und dem Bankfritzen zuzumailen ? Dann hat er das Papier in der Akte und kanns abhaken.

    Die Begründung mit der gesetzlichen Regelung ist natürlich selten dämlich...
    Beste Grüße, Thilo

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von Hans E.
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    Als Sachverständiger für Immobilienbewertung hatte ich dieser Tage auch die Anfrage eines Bänkers, ob er von einem von mir bewerteten Einfamilienwohnhaus einige Außen- und auch Innenfotos bekommen könnte.

    Ich hatte das Objekt für den Verkäufer bewertet, der Verkauf war inzwischen erfolgt und der Käufer/neue Eigentümer hatte mein Gutachten dem Geldinstitut wohl auszugsweise, aber ohne aussagekräftige Fotos, im Rahmen der Finanzierung vorgelegt. Für interne Zwecke scheinen die Bänker also neuerdings gerne Fotos des Gebäudeinneren haben zu wollen, da auch in meinem Fall die Finanzierung und der Kauf der Immobilie schon erledigt waren.

    Vielleicht kann Thilo (The Banker) uns da genauer aufklären?

    Edit: Thilo war schneller...
    Geändert von Hans E. (18.09.2012 um 18:46 Uhr)
    Gruß Hans

    Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.


  15. #15
    Comex Avatar von The Banker
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    Nochmal kurz zu den Fotos Hans: Es geht einfach nur um die Unterscheidung völlig abgewohnte Drecksbude oder gepflegtes Parkett und toll saniert. Da der Bankmensch nun nicht wegen jeder Immobilienfinanzierung durch die Objekte trabt macht das schon Sinn für eine Bewertung ...
    Beste Grüße, Thilo

  16. #16
    Sykes Avatar von retsyo
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    Zitat Zitat von The Banker Beitrag anzeigen
    (...) Die Begründung mit der gesetzlichen Regelung ist natürlich selten dämlich...
    Also eine Lüge?
    Gruß,
    Martin

  17. #17
    Comex Avatar von The Banker
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    Keine Ahnung, ich kenne aber kein IhrmüsstEureWohnungenvoninnenfotografieren-Gesetz ...

    Da ich ja beim roten S bin: wir haben das schon immer so gehandhabt, also Bilder innen und außen, kaufmännische Sorgfalt bei der Bewertung. Wir spielen nicht mit den Kundeneinlagen.
    Wir haben aber auch keine Tranchen von drittklassigen Hauskrediten aus Südtexas erworben...
    Geändert von The Banker (18.09.2012 um 18:51 Uhr)
    Beste Grüße, Thilo

  18. #18
    Sykes Avatar von retsyo
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    Hm, also wenn mich mein Bankberater schon wegen so einer Kleinigkeit anlügen würde, dann wäre das aber die längste Zeit mein Bankberater gewesen.
    Gruß,
    Martin

  19. #19
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Hans E. Beitrag anzeigen
    Als Sachverständiger für Immobilienbewertung hatte ich dieser Tage auch die Anfrage eines Bänkers, ob er von einem von mir bewerteten Einfamilienwohnhaus einige Außen- und auch Innenfotos bekommen könnte.

    Ich hatte das Objekt für den Verkäufer bewertet, der Verkauf war inzwischen erfolgt und der Käufer/neue Eigentümer hatte mein Gutachten dem Geldinstitut wohl auszugsweise, aber ohne aussagekräftige Fotos, im Rahmen der Finanzierung vorgelegt. Für interne Zwecke scheinen die Bänker also neuerdings gerne Fotos des Gebäudeinneren haben zu wollen, da auch in meinem Fall die Finanzierung und der Kauf der Immobilie schon erledigt waren.

    Vielleicht kann Thilo (The Banker) uns da genauer aufklären?

    Edit: Thilo war schneller...
    Vielleicht das Ergebnis der Schrott-Immobilien-Gaudi, bei denen so viele Banken als Finanzierer mit drinhängen ????

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von Hans E.
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    Zitat Zitat von The Banker Beitrag anzeigen
    Nochmal kurz zu den Fotos Hans: Es geht einfach nur um die Unterscheidung völlig abgewohnte Drecksbude oder gepflegtes Parkett und toll saniert. Da der Bankmensch nun nicht wegen jeder Immobilienfinanzierung durch die Objekte trabt macht das schon Sinn für eine Bewertung ...
    Das ist mir eigentlich klar, Thilo. Aber in meinem Fall war ja der Kauf schon erledigt und die Bank (in dem Fall Sparkasse) kannte mein Gutachten, halt nur ohne Fotos. Der neue Eigentümer hat wohl vor, das Haus sowieso komplett umzubauen, so dass von dem vorhandenen Innenausbau eh nichts mehr übrig bleibt. Zumal in meinem Fall das Kellergeschoss aufgrund eines Wasserschadens komplett zu sanieren war.
    Gruß Hans

    Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.


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