Hallo Forum,
ich habe Anfang des Jahres ein Haus erworben und einen Teil des Kaufpreises über meine Hausbank finanziert. Soweit so gut.
Letzte Woche hat mich mein Bankberater kontaktiert mit der Aussage, er bräuchte noch Bilder vom Inneren der immobilie da seit Januar ein neues Gesetz rückwirkend gilt.
Ist das normal? Was steckt hier genau dahinter?
Danke & Gruß
Wolnex
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Hybrid-Darstellung
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18.09.2012, 16:11 #1
Bank will nachträglich Bilder vom Inneren der Immobilie
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18.09.2012, 16:30 #2
Hi,
das wäre mir neu. Dann soll doch Dein Berater das Kind beim Namen nennen.
Ab einer gewissen Finanzierungshöhe kann ein Gutachten notwendig sein, aber das ist nicht neu.
Also, soll er sich erklären!
G.
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18.09.2012, 16:32 #3
Was für ein Gesetz soll das sein??? Für was braucht deine Bank Bilder von innen???
Fragen über Fragen und wenn's unbedingt sein muß, dann mach ihm halt ein Bild von der Toilette und dem Keller. Sorry fürs Semmeln.
Aber von mir bekäm der erstmal keine Bilder. Kann mir momentan auch kein Grund bzw. Gesetz vorstellen weshalb Bilder von innen, da das Haus ja schon bezogen ist.
Setz dich mit deiner Bank zusammen und lass dir das erläutern warum, weshalb usw.
Dann kannst du entscheiden, wie du weiter vorgehst.Gruß Fritz
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18.09.2012, 17:00 #4
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- 647
Seltsam. Geld schon geflossen ?
Vllt. ist's ja auch deshalb...
http://www.latimes.com/news/nation/n...,5763811.story
Dann hast Du sofort einen "Berater" am Hals.
Grüße vom
Ulli
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18.09.2012, 17:09 #5
Gesetz rückwirkend? Kenne ich nur vom Röhm-Putsch '34...
Art. 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung), gibts den jetzt nicht mehr?
Ab jetzt Zwangsbebilderung der eigenen vier Wände?Für sowas gibt es schon F
cebook auf rein freiwilliger Basis...
Also, so ein Gesetz möchte ich sehen. Frag den Berater mal, welches Bildformat und welche Bildgröße der Gesetzgeber vorgeschrieben hat. Welches Gesetz soll das sein? Immobilienfremdfinanzierungsabbildungsgesetz?
Sehr fragwürdig in vielen Punkten.Schöne Grüße, Marcus
"Sind Sie vielleicht auch divergent, mein Freund?"
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18.09.2012, 19:08 #6ehemaliges mitglied 24812Gast
Das gab/gibt es. Ende der 90-er, also noch zu DM-Zeiten, wurde das Steuerrecht in Bezug auf Erbschaft und Schenkung geändert. Bei Immobilien wurde der Ertragswert zugrunde gelegt und nicht mehr der Einheitswert; zumindest galt dies bei vermieteten Immobilien.
Als das bekannt wurde, haben viele noch zum 31.12.199x Immobilien übertragen. Das Gesetz trat rückwirkend zum 01.07.199x des selben Jahres in Kraft.
Nagelt mich jetzt nicht auf den Juli fest, meine es wäre zur Jahreshälfte gewesen.Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (18.09.2012 um 19:11 Uhr)
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18.09.2012, 19:29 #7
Naja war wohl eher die Spekulationsfrist. So mehr oder weniger.
Das mit der Bewertung nach ErbSt- Recht war vor ein paar Jahren und auch nicht der Einheitswert (in dem Sinne) und auch nicht rückwirkend sondern mit einer Option welches Recht der Steuerpflichtige anwenden möchte...Lieben Gruß René
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18.09.2012, 17:15 #8
Mal so dahin getippt,
würde ich sagen, die Revision hat ihm die Ohren langezogen, da intern Bilder vorgeschrieben sind und der Kollege
es verpennt hat.Gruß Ulrich
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18.09.2012, 17:24 #9
Dann argumentiert man aber seriöserweise nicht mit einer gesetzlichen Grundlage, wenn sie denn so genannt wurde.
Schöne Grüße, Marcus
"Sind Sie vielleicht auch divergent, mein Freund?"
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18.09.2012, 17:25 #10
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18.09.2012, 17:36 #11
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18.09.2012, 17:34 #12Schöne Grüße, Marcus
"Sind Sie vielleicht auch divergent, mein Freund?"
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18.09.2012, 17:52 #13
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So ein Gesetz gibts definitiv nicht.
Erkundige dich mal nach der Beleihungswertermittlung! Vielleicht hat der Kollege da geschlampt!Grüße:
Klaus
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18.09.2012, 18:35 #14
Du heißt nicht zufällig Dr. Jürgen Schneider ?
Ich hab ja auch schon einiges bei der Bank vorgelegt, aber Bilder wollte bisher nur das Finanzamt oder die Versicherung.Es grüßt, Gerd G.
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18.09.2012, 18:45 #15
Machen wir mitunter auch so, wenn vor dem Kauf/ Darlehensvalutierung noch keine Innenbesichtigung möglich war. Wo der Safe steht interessiert dabei nicht wirklich
. Tut es weh, einfach im Flur und einem Zimmer kurz das IPhone draufzuhalten und dem Bankfritzen zuzumailen
? Dann hat er das Papier in der Akte und kanns abhaken.
Die Begründung mit der gesetzlichen Regelung ist natürlich selten dämlich...Beste Grüße, Thilo
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18.09.2012, 18:48 #16
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18.09.2012, 18:45 #17
Als Sachverständiger für Immobilienbewertung hatte ich dieser Tage auch die Anfrage eines Bänkers, ob er von einem von mir bewerteten Einfamilienwohnhaus einige Außen- und auch Innenfotos bekommen könnte.
Ich hatte das Objekt für den Verkäufer bewertet, der Verkauf war inzwischen erfolgt und der Käufer/neue Eigentümer hatte mein Gutachten dem Geldinstitut wohl auszugsweise, aber ohne aussagekräftige Fotos, im Rahmen der Finanzierung vorgelegt. Für interne Zwecke scheinen die Bänker also neuerdings gerne Fotos des Gebäudeinneren haben zu wollen, da auch in meinem Fall die Finanzierung und der Kauf der Immobilie schon erledigt waren.
Vielleicht kann Thilo (The Banker) uns da genauer aufklären?
Edit: Thilo war schneller...Geändert von Hans E. (18.09.2012 um 18:46 Uhr)
Gruß Hans
Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.
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18.09.2012, 18:54 #18ehemaliges mitgliedGast
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18.09.2012, 19:00 #19
Es handelt sich bei meinem Fall auch um eine Finanzierung durch das rote S, die haben sich, wie Thilo schon schrob, aus der Schrott-Immobilien-Geschichte (weitgehend) raus gehalten.
Thilo: Die kaufmännische Sorgfalt war aus meiner Sicht schon durch mein Gutachten gegeben, zumal ich von dieser Sparkasse öffentlich bestellt und vereidigt bin.
Gruß Hans
Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.
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18.09.2012, 20:44 #20ehemaliges mitgliedGast
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