Es sollte in der Schweiz ähnlich wie in Deutschland sein.

Jeder kaufmännische Mitarbeiter ist in der Regel belehrt worden, oder es hängt öffentlich aus wer was unterschreiben darf.

i.A. = jeder Mitarbeiter handelt im Auftrag und kann damit keine rechtsverbindlichen Geschäfte abschließen, mit Ausnahme von öffentlichen Ausschreibungen nach Änderung der VOL im Jahr 2010 dürfen öffentliche Auftraggeber die Rechtsverbindlichkeit von Unterschriften nicht mehr anzweifeln.

i.V. = der Mitarbeiter hat eine Handlungsvollmacht bis zu einem Betrag x

ppA. = Einzel- oder Gesamtprokura bzw. kleiner Geschäftsführer, ist damit in der Lage auch Verträge zu schließen, z.B. Mitarbeiter einzustellen, Leasing- oder Mitverträge etc. abzuschließen.

Nur mit Namen = ist halt der Chef und kann eigentlich alles machen je nachdem was in seinem Vertrag steht und wem er Rechenschaft ablegen muss.

Grundsätzlich sollte ein jeder sich darüber klar sein was eine Unterschrift kosten kann, jeder Mitarbeiter kann arbeitsrechtlich entsprechend in Anspruch genommen werden bis hin zum Schadensersatz bei Vorsatz etc. Dies gilt auch für den Chef da die Verträge ja eher anders gestaltet sind.
Deshalb beim unterschreiben immer daran denken, es kann auch das eigene ersparte kosten.

Ein Jurist kann hier sicher noch etwas besser zu schreiben.