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    Unterschriftenregelung

    Einen guten Abend wünsche ich euch. Da ich seit einiger Zeit im Geschäftsleben bin, habe ich so einige Fragen. Seit einigen Tagen beschäftigt mich das Thema Unterschriftenregelung im Unternehmen.

    Unsere Geschäftsleitung besteht aus 5 Personen + CEO. Sämtliche GL Mitglieder haben Kollektivprokura zu zweien. Der CEO hat Einzelunterschrift. Unsere Bereichsleiter haben i.V. Ich habe auch gesehen, dass einige nicht Kadermitglieder mit i.A. unterschreiben.

    Nun zu meinen Fragen. Kann unser CEO sämtliche Verträge alleine abschliessen? Übertriebenes bsp. Kann er einen Vertrag im Wert von 20 Mio alleine mit seiner Unterschrift abschliessen, oder könnte er wenn er möchte die Firma verkaufen (er ist nicht Inhaber)? Kann der CEO mit seiner Unterschriftsberechtigung z.B. jemandem Kollektivprokura oder auch die Einzelunterschrift erteilen?

    i.V. bedeutet ja in Vertretung = Handlungsbevollmächtigter, i.A. bedeutet doch in Auftrag, kann jeder Mitarbeiter egal ob Kader oder nicht mit i.A. unterschreiben?

    PS: Wenn zwei Mitglieder mit Kollektivprokura unterschreiben, ist dass wie jemand mit Einzelunterschift unterschreiben würde?

    PPS: Was ist der Unterschied zwischen Kollektivprokura und Kollektivunterschrift? Sämtliche VR Mitglieder haben bei uns Kollektivunterschrift und wie oben erwähnt die GL Mitglieder Kollektivprokura.

    Gruss Mike
    Geändert von Ole (22.10.2012 um 19:44 Uhr)

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