Frist setzen!
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24.09.2012, 10:59 #1
Hausverwalter kümmert sich um nix - Was kann ich tun?
Hallo zusammen,
habe mir vor 2 Monaten ein ETW gekauft und habe die ersten Probleme mit dem Hausverwalter.
Auf meinem Balkon läuft Wasser die Wand herunter und in den Rolladenkasten, weil irgendetwas kaputt ist. Der Rolladenkasten ist schon leicht angerostet und ich habe Angst, dass ich Schimmel bekommen könnte, weil sich permanent Wasser an der Wand befindet.
Habe den HV schon 4-5 Mal angerufen damit er mit dem Dachdecker einen Termin vereinbart. Er wollte mich jedesmal zurückrufen, tut dies aber nicht.
Ich habe jetzt die Spielchen satt und würde gerne wissen wie ich hier vorgehen kann.
Das Ganze läuft jetzt schon gut 6 Wochen ohne das sich etwas tut.
Kann ich die HV-Gebühr, die sich im Hausgeld befindet, bei der nächsten Monatsrechnung abziehen oder soll ich mich selbst um einen Dachdecker kümmern und ihm die Rechnung zuschicken?
Das rumgeeier geht mir tierisch aufn Sack und der Kerl kümmert sich um nix.
Danke für euren Rat.
Gruß
PitGruß Pit
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24.09.2012, 11:54 #2
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24.09.2012, 12:02 #3
..und dann?
Was ist wenn die Frsit verstreicht?
Hätte gerne vorher gewusst, was juristisch machbar ist damit ich ihm gleich sagen kann, was folgt, wenn er die Frist verstreichen lässt.Gruß Pit
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24.09.2012, 12:13 #4
Ich würd ihm garnicht sagen, was dann folgt, sondern das dann einfach folgen lassen.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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24.09.2012, 12:14 #5
Wenn die Frist verstreicht ist er im Verzug.
Und wenn das wirklich so ein Hallodri ist, dann solltest du ihm nicht sagen was juristisch machbar ist.Gruss,
Andi
Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.
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24.09.2012, 12:28 #6
1. Frist setzen
2. Nach erfolglosem Fristablauf -> Anwalt
3. Wenn er immer so drauf ist, bei der nächsten Eigentümerversammlung gem. § 26 WoEigG kündigen, geht allerdings nur aus wichtigem Grund.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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24.09.2012, 22:10 #7
Hallo,
kenne das Problem, am besten den Beirat Informieren. Dieser steht eigentlich öfters mit dem Verwalter im Kontakt als "normale" Eigentümer.Lieber ein bekannter Säufer als ein anonymer Alkoholiker
MFG. JO
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24.09.2012, 22:22 #8
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