Ich muss gerade in der Uni eine Hausarbeit schreiben:
In dieser kommt der folgende Satz vor:
"Die Eheleute A und B schließen bei dem Versicherungsunternehmen V eine Lebensversicherung auf den B mit A als Versicherungsnehmerin ab."
Hier gibt es bestimmt jemanden, der sich mit sowas auskennt. Bedeutet das in der Praxis, dass in solchen Fällen beide unterschreiben müssen oder nur der B? Die Frage ist vielleicht dumm, aber ich habe überhaupt keine Ahnung und das ist für die Fallbearbeitung ziemlich relevant.
Danke für euere Hilfe
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19.09.2012, 14:15 #1
Abschluss einer gemeinsamen Lebensversicherung
Grüße
Jonathan
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