Ich muss gerade in der Uni eine Hausarbeit schreiben:
In dieser kommt der folgende Satz vor:
"Die Eheleute A und B schließen bei dem Versicherungsunternehmen V eine Lebensversicherung auf den B mit A als Versicherungsnehmerin ab."
Hier gibt es bestimmt jemanden, der sich mit sowas auskennt. Bedeutet das in der Praxis, dass in solchen Fällen beide unterschreiben müssen oder nur der B? Die Frage ist vielleicht dumm, aber ich habe überhaupt keine Ahnung und das ist für die Fallbearbeitung ziemlich relevant.
Danke für euere Hilfe
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19.09.2012, 14:15 #1
Abschluss einer gemeinsamen Lebensversicherung
Grüße
Jonathan
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19.09.2012, 15:02 #2
In Österreich definitiv beide! (Volljährigkeit vorausgesetzt, natürlich)
Gruß
Hannes
Chachadu
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19.09.2012, 16:04 #3
Sprich, wen willst du loswerden und dabei reich werden
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19.09.2012, 16:13 #4
So, wieder on Topic
Das ist ein Vertrag zugunsten Dritter
Bei einer Lebensversicherung bedarf es dazu der Zustimmung der Versicherten Person, § 159 Abs. 2 VVG a. F. Anders als in der Schadens- und Unfallversicherung hat der Versicherte bei Auseinanderfall von Versicherungsnehmer und Versichertem keine Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag (§§ 75 ff., § 179 Abs. 2 VVG).[1] Die versicherte Person muss allerdings nach § 159 Abs. 2 VVG in den Vertrag einwilligen bzw. kann nachträglich genehmigen (§ 184 BGB). Bis zur Genehmigung ist der Vertrag schwebend unwirksam.[2] In Literatur und Rechtsprechung wurde in der Vergangenheit ein ohne die Zustimmung des Versicherten geschlossener Vertrag als nichtig angesehen.[3]
Also lebt die Oma noch was längerGeändert von Ingo.L (19.09.2012 um 16:20 Uhr)
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19.09.2012, 16:23 #5
Vielen Dank
Edit: Also ist derjenige, bei dessen Todesfall gezahlt wird der Versicherte und die Person, die dann das Geld bekommt der Versicherungsnehmer?Geändert von Joni123 (19.09.2012 um 16:26 Uhr)
Grüße
Jonathan
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19.09.2012, 16:46 #6
nein.
A zahlt die Beiträge (Versicherungsnehmer, muss unterschreiben), B Versicherte Person (muss zustimmen), C bekommt wenn B stirbt das Geld (muss dafür nix machen)
A & C können dieselbe Person sein, aber auch unterschiedliche , z.B. A Gatte, B Gattin, C Kind(er)
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19.09.2012, 16:57 #7
Achso, alles klar, vielen Dank
Grüße
Jonathan
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