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  1. #1
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast

    Frage Anrede im E-Mailverkehr: Sachbearbeiterin, Anwältin

    Hallo zusammen,

    momentan stehe ich im regen E-Mailverkehr mit meinem Anwaltsbüro. Meine Anwältin lässt die E-Mails von ihrer Sachbearbeiterin über deren E-Mail Adresse zusenden, und die Sachbearbeiterin unterschreibt dann mit dem Namen der Anwältin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Anwältin

    Kein i. A., wie beantworte ich korrekt per E-Mail?

    Sehr geehrte Frau Sachbearbeiterin, sehr geehrte Fau Dr. Anwältin,
    oder nur
    Sehr geehrte Fau Dr. Anwältin,

  2. #2
    Double-Red
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    Sehr geehrte Frau Anwältin, natürlich. Die Sachbearbeiterin (auf altdeutsch auch Anwaltsgehilfin genannt) ist lediglich die Schnittstelle zwischen euch beiden.
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  3. #3
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Mit dem ersten machst Du auch nichts falsch.

    Ansonsten einfach mal anrufen, das geht schneller und meist einfacher als immer Emails hin- und zurückzuschreiben
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Mensch, das muss ja ein heikler Fall sein, wenn du dich so sehr um die korrekte Anrede in einer E-Mail kümmerst...
    Gruß Frank

  5. #5
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Ooouuuhhhhhh Frank.

  6. #6
    PREMIUM MEMBER
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    Ich schreibe immer "Sehr geehrte Frau RAin M..." und bin noch nie damit angeeckt.
    Ciao, Petra

    www.pb-foto.net

  7. #7
    Comex
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    Sehr geehrte Frau Dr. würde ich schreiben, ich denke man nimmt doch immer den "ranghöchsten" Titel, oder?

    Im Übrigen, wenn Du Kunde bist, so what solang Du nicht komplett daneben liegst ist das doch echt egal.

    Ich wäre bisher nie auf die Idee gekommen, jemanden als Herr Anwalt Müller anzusprechen, höchstens als Dr. Müller, sofern er einen hat.

    Ich sag ja auch nicht Herr Diplom-Ingenieur oder Herr Diplom-Kfm XYZ.

    Edith sagt, grade in der Wirtschaftsprüfer-Branche wäre das wirklich schlimm. Herr Prof. Dr. WP StB CFA CPA Dipl.-Kfm müsste ich da einen mir bekannten Menschen ansprechen
    Geändert von Fluzzwupp (12.09.2012 um 16:45 Uhr)
    Viele Grüße, Florian!

  8. #8
    Onkel C
    Gast
    "Sehr geehrte Frau Dr. <Nachname>," ist korrekt.

  9. #9
    Comex
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    Denke ich auch, jo.
    Viele Grüße, Florian!

  10. #10
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Zitat Zitat von Fluzzwupp Beitrag anzeigen
    ...

    Ich wäre bisher nie auf die Idee gekommen, jemanden als Herr Anwalt Müller anzusprechen, höchstens als Dr. Müller, sofern er einen hat.

    ...
    Bevor Missverständnisse aufkommen, Sachbearbeiterin u. Anwältin sind stellvertretend fur den Namen zu sehen; natürlich ist Frau Dr. Müller-Meier gemeint.

    Jetzt schreibt bitte keiner "Die kenn' ich ....".
    Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (12.09.2012 um 17:32 Uhr)

  11. #11
    Yacht-Master
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    Ich würde den Dr. Titel aus Prinzip immer weglassen ist nicht Bestandteil des Namens.

  12. #12
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    ... aber Ausdruck des Respekts vor der wissenschaftlichen Arbeit der Person, mit der man es zu tun hat.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  13. #13
    Daytona Avatar von frame
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    Zitat Zitat von MattR Beitrag anzeigen
    Ich würde den Dr. Titel aus Prinzip immer weglassen ist nicht Bestandteil des Namens.
    Hier irrt der Schreiber! Der Dr.-Titel ist im Gegensatz zum Prof.-Titel Bestandteil des Namens.

    Beste Grüße, Heinrich

  14. #14
    Day-Date Avatar von Butch
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    Zitat Zitat von Onkel C Beitrag anzeigen
    "Sehr geehrte Frau Dr. <Nachname>," ist korrekt.
    Genauso is dat.
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    Zitat Zitat von MattR Beitrag anzeigen
    Ich würde den Dr. Titel aus Prinzip immer weglassen ist nicht Bestandteil des Namens.
    welches Prinzip wäre dies?
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  16. #16
    ehemaliges mitglied
    Gast
    immer mit dr.

  17. #17
    Milgauss Avatar von Stringer Bell
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    Der Vollständigkeit halber: Es gibt mE eine sozial übliche Ausnahme, nämlich weglassen des Dr. ist ok, wenn man auch promoviert hat (oder nach engerer Ansicht: an der selben Fakultät promoviert hat).
    Do it or don't - but I got some place to be...

  18. #18
    Daytona Avatar von markus247
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    Hier mal aus der Sicht eines Betroffenen:

    Meine Sekretärin setzt ihren Namen unter die Mails mit dem Zusatz "gez.". Darunter kommt dann mein ganzer Sermon.

    Ich empfinde es immer als Zeichen des Respektes, wenn in der Antwort sie zuerst angeredet wird. Immerhin stammt die Mail ja von ihr.
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  19. #19
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von frame Beitrag anzeigen
    Hier irrt der Schreiber! Der Dr.-Titel ist im Gegensatz zum Prof.-Titel Bestandteil des Namens.
    Der Dr Titel ist nicht Bestandteil des bürgerlich rechtlichen Namens wie etwa ein Adels Titel.

    Die Eintragung wird im Passgesetz extra separat geregelt, wäre er Namensbestandeil müsste diese separate Regelung nicht stattfinden.

    Siehe Paragraph 1 und 4. Wo ist das Paragraphen Symbol auf dem iPad versteckt?

  20. #20
    Sea-Dweller Avatar von fugazi
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    Ich dachte immer bei akademischen Titeln reicht der jeweils "ranghöhere". Also nicht Herr Prof. Dr. ...., sondern Herr Prof. ....


    Zumindest bei mir an der Hochschule galt damals. Wenn man Fakultätsfremde trifft, wird der akademische Titel in der Anrede verwendet. Innerhalb der Fakultät wird er weggelassen auch von einfachen Studenten gegenüber dem Prof. Saloppe Begründung einer meiner Professoren "Wir sind ja hier unter uns!"
    Geändert von fugazi (12.09.2012 um 19:33 Uhr)
    Schöne Grüße, Bernd

    Gentlemen, synchronize your watches!

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