Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 45

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast

    Frage Anrede im E-Mailverkehr: Sachbearbeiterin, Anwältin

    Hallo zusammen,

    momentan stehe ich im regen E-Mailverkehr mit meinem Anwaltsbüro. Meine Anwältin lässt die E-Mails von ihrer Sachbearbeiterin über deren E-Mail Adresse zusenden, und die Sachbearbeiterin unterschreibt dann mit dem Namen der Anwältin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Anwältin

    Kein i. A., wie beantworte ich korrekt per E-Mail?

    Sehr geehrte Frau Sachbearbeiterin, sehr geehrte Fau Dr. Anwältin,
    oder nur
    Sehr geehrte Fau Dr. Anwältin,

  2. #2
    Double-Red
    Registriert seit
    27.03.2010
    Ort
    🇩🇪 🇨🇦
    Beiträge
    8.424
    Sehr geehrte Frau Anwältin, natürlich. Die Sachbearbeiterin (auf altdeutsch auch Anwaltsgehilfin genannt) ist lediglich die Schnittstelle zwischen euch beiden.
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  3. #3
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.601
    Mit dem ersten machst Du auch nichts falsch.

    Ansonsten einfach mal anrufen, das geht schneller und meist einfacher als immer Emails hin- und zurückzuschreiben
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
    Registriert seit
    26.01.2005
    Beiträge
    4.351
    Mensch, das muss ja ein heikler Fall sein, wenn du dich so sehr um die korrekte Anrede in einer E-Mail kümmerst...
    Gruß Frank

  5. #5
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Ooouuuhhhhhh Frank.

  6. #6
    PREMIUM MEMBER
    Registriert seit
    01.08.2009
    Ort
    Tegernsee/Gardasee
    Beiträge
    819
    Ich schreibe immer "Sehr geehrte Frau RAin M..." und bin noch nie damit angeeckt.
    Ciao, Petra

    www.pb-foto.net

  7. #7
    Comex
    Registriert seit
    27.08.2011
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    20.655
    Sehr geehrte Frau Dr. würde ich schreiben, ich denke man nimmt doch immer den "ranghöchsten" Titel, oder?

    Im Übrigen, wenn Du Kunde bist, so what solang Du nicht komplett daneben liegst ist das doch echt egal.

    Ich wäre bisher nie auf die Idee gekommen, jemanden als Herr Anwalt Müller anzusprechen, höchstens als Dr. Müller, sofern er einen hat.

    Ich sag ja auch nicht Herr Diplom-Ingenieur oder Herr Diplom-Kfm XYZ.

    Edith sagt, grade in der Wirtschaftsprüfer-Branche wäre das wirklich schlimm. Herr Prof. Dr. WP StB CFA CPA Dipl.-Kfm müsste ich da einen mir bekannten Menschen ansprechen
    Geändert von Fluzzwupp (12.09.2012 um 16:45 Uhr)
    Viele Grüße, Florian!

  8. #8
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Zitat Zitat von Fluzzwupp Beitrag anzeigen
    ...

    Ich wäre bisher nie auf die Idee gekommen, jemanden als Herr Anwalt Müller anzusprechen, höchstens als Dr. Müller, sofern er einen hat.

    ...
    Bevor Missverständnisse aufkommen, Sachbearbeiterin u. Anwältin sind stellvertretend fur den Namen zu sehen; natürlich ist Frau Dr. Müller-Meier gemeint.

    Jetzt schreibt bitte keiner "Die kenn' ich ....".
    Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (12.09.2012 um 17:32 Uhr)

  9. #9
    Onkel C
    Gast
    "Sehr geehrte Frau Dr. <Nachname>," ist korrekt.

  10. #10
    Day-Date Avatar von Butch
    Registriert seit
    10.06.2004
    Beiträge
    4.748
    Zitat Zitat von Onkel C Beitrag anzeigen
    "Sehr geehrte Frau Dr. <Nachname>," ist korrekt.
    Genauso is dat.
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  11. #11
    Comex
    Registriert seit
    27.08.2011
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    20.655
    Denke ich auch, jo.
    Viele Grüße, Florian!

  12. #12
    Yacht-Master
    Registriert seit
    08.07.2004
    Ort
    Muc
    Beiträge
    1.832
    Ich würde den Dr. Titel aus Prinzip immer weglassen ist nicht Bestandteil des Namens.

  13. #13
    Daytona Avatar von frame
    Registriert seit
    14.02.2009
    Beiträge
    2.365
    Zitat Zitat von MattR Beitrag anzeigen
    Ich würde den Dr. Titel aus Prinzip immer weglassen ist nicht Bestandteil des Namens.
    Hier irrt der Schreiber! Der Dr.-Titel ist im Gegensatz zum Prof.-Titel Bestandteil des Namens.

    Beste Grüße, Heinrich

  14. #14
    Yacht-Master
    Registriert seit
    08.07.2004
    Ort
    Muc
    Beiträge
    1.832
    Zitat Zitat von frame Beitrag anzeigen
    Hier irrt der Schreiber! Der Dr.-Titel ist im Gegensatz zum Prof.-Titel Bestandteil des Namens.
    Der Dr Titel ist nicht Bestandteil des bürgerlich rechtlichen Namens wie etwa ein Adels Titel.

    Die Eintragung wird im Passgesetz extra separat geregelt, wäre er Namensbestandeil müsste diese separate Regelung nicht stattfinden.

    Siehe Paragraph 1 und 4. Wo ist das Paragraphen Symbol auf dem iPad versteckt?

  15. #15
    Sea-Dweller Avatar von fugazi
    Registriert seit
    02.02.2011
    Beiträge
    961
    Ich dachte immer bei akademischen Titeln reicht der jeweils "ranghöhere". Also nicht Herr Prof. Dr. ...., sondern Herr Prof. ....


    Zumindest bei mir an der Hochschule galt damals. Wenn man Fakultätsfremde trifft, wird der akademische Titel in der Anrede verwendet. Innerhalb der Fakultät wird er weggelassen auch von einfachen Studenten gegenüber dem Prof. Saloppe Begründung einer meiner Professoren "Wir sind ja hier unter uns!"
    Geändert von fugazi (12.09.2012 um 19:33 Uhr)
    Schöne Grüße, Bernd

    Gentlemen, synchronize your watches!

  16. #16
    Milgauss Avatar von Stringer Bell
    Registriert seit
    13.09.2009
    Ort
    Nung River
    Beiträge
    254
    Zitat Zitat von MattR Beitrag anzeigen
    Der Dr Titel ist nicht Bestandteil des bürgerlich rechtlichen Namens wie etwa ein Adels Titel.

    Die Eintragung wird im Passgesetz extra separat geregelt, wäre er Namensbestandeil müsste diese separate Regelung nicht stattfinden.

    Siehe Paragraph 1 und 4. Wo ist das Paragraphen Symbol auf dem iPad versteckt?
    Wenn wir jetzt richtig kleinlich werden, dann ist der Dr. auch kein "Titel", sondern ein akademischer Grad, der "Doktorgrad" halt... Aber hilft das? Hier geht es doch eher um soziale Gepflogenheiten!
    Do it or don't - but I got some place to be...

  17. #17
    Yacht-Master
    Registriert seit
    08.07.2004
    Ort
    Muc
    Beiträge
    1.832
    Zitat Zitat von Stringer Bell Beitrag anzeigen
    Wenn wir jetzt richtig kleinlich werden, dann ist der Dr. auch kein "Titel", sondern ein akademischer Grad, der "Doktorgrad" halt... Aber hilft das? Hier geht es doch eher um soziale Gepflogenheiten!

    Korrekt da habe ich mich mitreißen lassen.

  18. #18
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
    Registriert seit
    25.03.2004
    Ort
    Quintumnia
    Beiträge
    7.108
    Zitat Zitat von Stringer Bell Beitrag anzeigen
    Wenn wir jetzt richtig kleinlich werden, dann ist der Dr. auch kein "Titel", sondern ein akademischer Grad, der "Doktorgrad" halt... Aber hilft das? Hier geht es doch eher um soziale Gepflogenheiten!
    Ah, interessant. Danke

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
    Registriert seit
    08.12.2006
    Beiträge
    4.837
    Blog-Einträge
    12
    Zitat Zitat von MattR Beitrag anzeigen
    Ich würde den Dr. Titel aus Prinzip immer weglassen ist nicht Bestandteil des Namens.
    welches Prinzip wäre dies?
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  20. #20
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von MattR Beitrag anzeigen
    Ich würde den Dr. Titel aus Prinzip immer weglassen ist nicht Bestandteil des Namens.
    Wenn's Dich glücklich macht.

    Ing. Müller:

    Postanschrift: Herr Ing. Müller; Anrede: Herr Müller.

    Dr. Müller:

    Postanschrift und Anrede: Herr Dr. Müller.

    Prof. Dr. Müller:

    Postanschrift: Herr Prof. Dr. Müller; Anrede: Herr Professor Müller.

    Wenn derjenige keinen Wert auf seinen Titel / Grad legt sagt er mir schon dass ich das weglassen kann.

Ähnliche Themen

  1. Anrede eines Adeligen
    Von Masta_Ace im Forum Off Topic
    Antworten: 84
    Letzter Beitrag: 25.08.2012, 19:11

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •