Ergebnis 1 bis 12 von 12
  1. #1
    Datejust
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    Doppelte Haushaltsführung - Firmenauto?

    Hallo liebe Forumsmitglieder,
    bin auf der Suche nach gutem Rat wie ich meine derzeitige Wohnsituation am besten steuerlich und legal nutze. Ich weiß dass ist kein Geldberatungsforum, aber irgendwie fragt man oft die Menschen bei denen man denkt die 'ticken' (oft) ähnlich...

    Ich frage mich ob es sich lohnt einen Zweitwohnsitz in Düsseldorf anzumelden, da ich seit kurzem mit meiner Freundin dort eine Wohnung gemeinsam angemietet habe. Ich arbeit z. Zt. im Münsterland und verfüge über einen Dienstwagen, den ich privat nutzen kann (1% Klausel & Arbeitsweg*0,3%).
    Fakt ist dass ich am Woende iimmer im Rheinland bin und Mittwochs auch hinfahre (Entfernung 130km). Zur Zeit bin ich nur im Münsterland gemeldet und zahle den geldwerten Vorteil für den 'kurzen' Arbeitsweg.

    Soll ich zusätzlich den 2twohnsitz in Düsseldorf anmelden und die Miete und die Mittwochsfahrt steuerlich geltend machen (doppelte Haushaltsführung, aber mit größerem geldwerten Vorteil)?

    Mache ich mich damit strafbar falls ich es bei der einfachen Entfernund und einem Wohnsitz lasse?

    Vielleicht habt Ihr ja Tipps oder Erfahrungen... würde mich freuen...
    danke und grüße,
    dejan

  2. #2
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    Ich habe keine Ahnung, aber irgendwie klingt das nicht gut.

    Frage für mich ist, was ist dann die Berechnungsgrundlage für den geldwerten Vorteil. Deine 1., gemeldete Adresse oder der Zweitwohnsitz?

  3. #3
    Datejust
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    Hey,
    Berechnungsgrundlage ist der nähere Wohnort im Falle der doppelten Haushaltsführung. Man versteuert die Mittwochsfahrt zusätzlich, da die Woendfahrt in der 1% Regel erfasst wird. Ich frage mich ob es da einen Haken gibt den ich noch nicht sehe? Vielleicht hat jemdand Erfahrungen mit einer solchen Arbeitskonstellation?

  4. #4
    Day-Date Avatar von Eintracht
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    Bist Du sicher, dass die Wochenendheimfahrten in den 1% inkludiert sind? So weit ich weiß bezieht sich der Geldwertevorteil, den Du mit 1% versteuerst für Privatfahrten, die Dir Dein AG zugesteht. Fahrten zum Arbeitsplatz, zu denen auch die (längeren) Fahrten nach dem Wochenende und auch unter der Woche zählen müssen separat versteuert werden, wenn Du sie später steuerlich geltend machen möchtest. So war es zumindest bei mir.
    Herzliche Grüße,
    Fatih

  5. #5
    Datejust
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    Themenstarter
    Hey Fatih,
    Die fr/mo fahrten würde ich auch nicht steuerlich
    Geltend machen bei der jahreserklärung. Soweit
    Man das beherzigt muss man darauf keinen geldwerten vorteil zahlen, oder?

  6. #6
    Day-Date Avatar von Eintracht
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    Nein, wenn Du sie nicht geltend machen möchtest, dann nicht. Willst Du die Mittwochsfahrten geltend machen, dann musst Du diese versteuern.
    Herzliche Grüße,
    Fatih

  7. #7
    Datejust
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    Danke für den Hinweis!

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Guter Rat ist "teuer" und ohne Vorschuss kann ich nicht denken.... Hat mein Prof immer zu mir gesagt.

    In diesem Sinne investiere ein paar €€€ beim Profi und du hast sicherheit!
    Lieben Gruß René

  9. #9
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Zitat Zitat von Treo Beitrag anzeigen
    Guter Rat ist "teuer" und ohne Vorschuss kann ich nicht denken.... Hat mein Prof immer zu mir gesagt.

    In diesem Sinne investiere ein paar €€€ beim Profi und du hast sicherheit!
    Der Spruch könnte vom TTT stammen!
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  10. #10
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Spontan fällt mir dazu ein:
    Weshalb soll die Allgemeinheit in Form einer Steuervergünstigung negativ daran partizipieren, dass Du aus privaten, hormonellen Gründen Deinen Wohnstiz verlagerst ?

    Dann fällt mir ein:
    Das deutsche Steuerrecht ist wunderlich - ebenso der BFH, der in 2010 diesen s.g. Wegverlegungsfall auch noch im Sinne des Steuerzahlers entschieden hat.
    Sprich: Es funktioniert - aber anders als Du denkst - und ab hier bin ich ähnlicher Meinung wie Treo........
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    Spontan fällt mir dazu ein:
    Dann fällt mir ein:
    Das deutsche Steuerrecht ist wunderlich - ebenso der BFH, der in 2010 diesen s.g. Wegverlegungsfall auch noch im Sinne des Steuerzahlers entschieden hat.
    Sprich: Es funktioniert - aber anders als Du denkst - und ab hier bin ich ähnlicher Meinung wie Treo........
    Lieben Gruß René

  12. #12
    Datejust
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    Hey Leute,
    Danke für die antworten. Ich seh schon... Steuerberater....
    Grüße
    Dejan

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