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  1. #41
    Comex
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    Ihr könnt mich teeren und federn, aber ich würde nie
    im Leben eine Uhr bei einem Händler im Ausland
    bestellen und vorab bezahlen.
    Dann hätten zB. wir Österreicher ein Problem, zumal Frank, Jörg, Marco,... für uns im Ausland leben...
    LG, Oliver

  2. #42
    Comex Avatar von The Banker
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    Najaaa ...
    Beste Grüße, Thilo

  3. #43
    Sea-Dweller Avatar von superolli
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    Lieber Threadstarter, von mir die besten Wünsche.
    Nach dem was du hier so schilderst, vermute ich, dass du dein Geld nicht wiedersehen wirst.
    Hoffentlich liege ich falsch.
    Gruß, Oliver

    Als ich meinen Benutzernamen ausgesucht hab', fand ich ihn gut - Heute stehe ich dazu

  4. #44
    Yacht-Master
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    Wenn Du Freitag weder Geld noch Uhr hast, dann ist das kein Fall für eine mediative Streitbeilegung, sondern ein Fall für die zuständige Staatsanwaltschaft. Wünsche Dir, dass sich alles noch zum Guten für Dich wendet; nach den absurden Geschichten, die der Verkäufer Dir bereits zugemutet hat, bin ich aber wenig zuversichtlich.

  5. #45
    PREMIUM MEMBER Avatar von usummer
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    Das hörte sich leider von Anfang an echt nicht nach "Buy the seller" an.
    Hoffentlich wendet sich das für dich noch zum Guten.



    Gruss. Ulf

  6. #46
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    Zitat Zitat von jibjab Beitrag anzeigen
    Nach Artikel 69 der EU-Richtlinie 2007/64/EG müsste das Geld also am Ende des folgenden Bankgeschäftstags sprich: Donnerstag Abend da sein... Falls bis Freitag nichts angekommen sein sollte, werde ich mich nach einem italienischen Anwalt umsehen und oder mich an das Europäische Verbraucherzentrum wenden - die erreichen laut eigener Angabe eine Erfolgsquote von 75% bei außergerichtlichen....
    HM

    eventuell bin ich ja hier der einzige mit der meinung, aber ein wenig mehr lockerheit würde dir vielleicht einen entspannteren abend bescheren. erst lässiger und billiger in bella italia kaufen und dann mit piefkeparagraphen um sich schmeissen kommt in meinen augen ziemlich unsouverän daher.. ich wünsche dir trotzdem einen positiven ausgang und empfehle beim nächstenmal im landkreis zu kaufen.

  7. #47
    PREMIUM MEMBER Avatar von usummer
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    Und ich habe echt gehofft wir hören da heute mal was positives.
    Weiterhin viel Glück!



    Gruss. Ulf

  8. #48
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    Ich wünsche dem TS viel Glück, daß das Geld auf seinem Konto gutgeschrieben wird.

    Geld zu Unbekannten zu transferrieren.....IMHO funktionieren die allermeisten Deals.

    Würde ich außerhalb des Forums erzählen, daß ich eine Rolex auf einem MediaMarkt Parkplatz erworben habe, würden die meisten fassungslos mit dem Kopf schütteln.

    LG

    Michael

    EDIT: Ich drücke nochmals die Daumen.
    Geändert von löwenzahn (23.08.2012 um 07:45 Uhr)

  9. #49
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    Themenstarter
    Bisher kann ich leider noch keine erfreulichen Neuigkeiten verkünden... Habe mich aber auch noch mal bzgl. der (italienischen) Gesetzeslage weiter schlau gemacht und dabei ist noch folgende ärgerliche Sache bei herausgekommen: Falls man das Geld-zurück-Verlangen als Widerruf des Fernabsatzvertrags ansieht, hat der kommerzielle Händler die Pflicht dem Verbraucher den gezahlten Preis so schnell wie möglich zurückzuerstatten - allerdings wird ihm dazu eine Maximalfrist von 30 (!) Tagen eingeräumt. Somit würden wahrscheinlich rechtliche Schritte vor Ablauf der 30 Tage (sprich erst Mitte September) schwierig werden, könnte ich mir vorstellen. Inwieweit ein "Versprechen" das Geld so schnell zu überweisen, dass es bereits diese Woche ankommt, (zivil-)rechtlich bindend bzw. strafrechtlich relevant ist, vermag ich nach italienischem Recht nicht zu beurteilen. Trotzdem werde ich mich wohl nächste Woche mal an das Europäische Verbraucherzentrum wenden, die sich ja wohl recht erfolgreich um außergerichtliche Streitbeilegungen bemühen und das kostenlos.

    Wenn das Geld allerdings nach Ablauf der dem Händler zustehenden gesetzlichen Frist nicht da sein sollte, denke ich, dass Christopher Recht hat - dann wäre es ein Fall für die Staatsanwaltschaft, zumal es sich ja sogar um bandenmäßigen oder zumindest gewerblichen Betrug von gewissem Ausmaß handeln würde...

    Also drückt mir weiter die Daumen und Kommentare, dass ich das Geld nicht wiedersehen werde, sind (selbst wenn sie sich bewahrheiten sollten) in der aktuellen Situation nicht so hilfreich - einem geht's mit der Situation schon blöd genug...

    Sobald sich etwas neues ergibt, lasse ich es euch wissen... Mein weiteres Vorgehen wird dann wohl so aussehen: Heute Abend erneut Kontostand überprüfen - sich am/nach dem WE um außergerichtliche Streitbeilegung mittels der Europ. Verbraucherzentrale kümmern und spätestens wenn die 30-tägige Frist verstrichen ist alle juristischen Möglihckeiten ausschöpfen (inkl. Anzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs)... Da ich in ca. einem Monat sowieso beruflich nach Norditalien reisen werde, wird es dann auch einfacher sein Dinge direkt vor Ort zu erledigen - hoffen wir aber, dass es unnötig sein wird...

  10. #50
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    Zitat Zitat von jibjab Beitrag anzeigen
    Also drückt mir weiter die Daumen und Kommentare...
    Mache ich hiermit. Ich hoffe, Du kannst die Angelegenheit bald mit einem für Dich erfreulichen Ergebnis ad acta legen.
    Viele Grüße

    Ariane

  11. #51
    Daytona Avatar von trophy
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    Auch von meiner Seite hoffe ich das sich die Sache positiv aufklärt. Keine schöne Wochenendarbeit was Du da vor Dir hast...
    Schöne Grüße, Andreas

  12. #52
    Comex Avatar von The Banker
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    Good luck...
    Beste Grüße, Thilo

  13. #53
    Sea-Dweller Avatar von Döskopp
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    Warte ab. Es wird sich alles in Wohlgefallen auflösen. Mir geht es auch immer so. Ich rege mich viel zu sehr und schnell auf. In Gedanken zerre ich den Unbekannten jedesmal schon vor den Kadi und stoße tausende von Flüchen aus. Hinterher gibt´s dann doch immer plausible Erklärungen für die Umstände.
    Mir ist´s dann immer sehr peinlich und ich nehme mir vor beim nächsten Mal gelassener zu reagieren. Fällt natürlich schwer.

    Ich drücke dir die Daumen das alles glatt geht.
    Gruß,
    Matze


    Mein Nutellabrot ist Yoga

  14. #54
    Gesperrter User
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    Selbst schuld, wie kann man zig Tausend Euro irgendwohin ins Ausland überweisen, ich verstehe es einfach nicht, soviel gesunder Mednschenverstand muss doch vorhanden sein.. Für dich gibt es nur 2 Möglichkeiten, entweder hast Du Glück und bekommst die Kohle wieder, falls Du an einen ehrlichen Händler geraten bist, oder die Kohle ist weg, mit dem ganzen Gerichtskram den du hier anführst, denke ich, kommst du eh nicht weit.

  15. #55
    Explorer
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    Ich hoffe auch sehr, dass du die Kohle bald wieder in den Händen hast.

    Ich habe meine neue 116610 LN vor zwei Wochen beim Konzi gekauft. War zwar etwas teurer, aber für die klasse Bedienung und den Service lohnt es sich meines Erachtens definitiv!

    Viel Glück

  16. #56
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von jibjab Beitrag anzeigen
    Bisher kann ich leider noch keine erfreulichen Neuigkeiten verkünden... Habe mich aber auch noch mal bzgl. der (italienischen) Gesetzeslage weiter schlau gemacht und dabei ist noch folgende ärgerliche Sache bei herausgekommen: Falls man das Geld-zurück-Verlangen als Widerruf des Fernabsatzvertrags ansieht, hat der kommerzielle Händler die Pflicht dem Verbraucher den gezahlten Preis so schnell wie möglich zurückzuerstatten - allerdings wird ihm dazu eine Maximalfrist von 30 (!) Tagen eingeräumt. Somit würden wahrscheinlich rechtliche Schritte vor Ablauf der 30 Tage (sprich erst Mitte September) schwierig werden, könnte ich mir vorstellen. Inwieweit ein "Versprechen" das Geld so schnell zu überweisen, dass es bereits diese Woche ankommt, (zivil-)rechtlich bindend bzw. strafrechtlich relevant ist, vermag ich nach italienischem Recht nicht zu beurteilen. Trotzdem werde ich mich wohl nächste Woche mal an das Europäische Verbraucherzentrum wenden, die sich ja wohl recht erfolgreich um außergerichtliche Streitbeilegungen bemühen und das kostenlos.

    Wenn das Geld allerdings nach Ablauf der dem Händler zustehenden gesetzlichen Frist nicht da sein sollte, denke ich, dass Christopher Recht hat - dann wäre es ein Fall für die Staatsanwaltschaft, zumal es sich ja sogar um bandenmäßigen oder zumindest gewerblichen Betrug von gewissem Ausmaß handeln würde...

    Also drückt mir weiter die Daumen und Kommentare, dass ich das Geld nicht wiedersehen werde, sind (selbst wenn sie sich bewahrheiten sollten) in der aktuellen Situation nicht so hilfreich - einem geht's mit der Situation schon blöd genug...

    Sobald sich etwas neues ergibt, lasse ich es euch wissen... Mein weiteres Vorgehen wird dann wohl so aussehen: Heute Abend erneut Kontostand überprüfen - sich am/nach dem WE um außergerichtliche Streitbeilegung mittels der Europ. Verbraucherzentrale kümmern und spätestens wenn die 30-tägige Frist verstrichen ist alle juristischen Möglihckeiten ausschöpfen (inkl. Anzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs)... Da ich in ca. einem Monat sowieso beruflich nach Norditalien reisen werde, wird es dann auch einfacher sein Dinge direkt vor Ort zu erledigen - hoffen wir aber, dass es unnötig sein wird...
    Du flüchtest Dich sehr in Rechtskategorien. Ich weiß nicht, inwieweit Du sie insbesondere in Bezug auf einen fremden Rechtskreis beherrschst, aber das Widerrufsrecht ist im deutschen Recht ein vergleichsweise junges und der herkömmlichen Zivilrechtsdogmatik eher fremdes Gestaltungsrecht, das darauf abzielt, eigene Willenserklärungen, die in bestimmten Lebenssituationen typischerweise übereilt abgegeben werden, rückgängig zu achen. Es ist in der von Dir vorgetragenen Sachverhaltskonstellation ggf. zwar auch anwendbar, aber nicht dafür gemacht, und schon gar nicht ist es das einzige adäquate Instrument.

    Das deutsche Recht kennt bei Leistungsstörungen eben die ganze Klaviatur von Leistungsstörungsrechten wie Rücktritt, Schadensersatz etc. Und neben dem Leistungssörungsrecht gibt es noch das Recht der Anfechtung der eigenen auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung, wenn die Willensbildung aus bestimmten Gründen fehlerhaft war. Und zu den Gründen einer fehlerhaften Willensbildung gehört auch die arglistige Täuschung durch den Vertragspartner.

    Ich will das nicht weiter ausführen, und schon gar nicht bin ich im italienischen Recht kundig. Aber mir scheint der Widerruf da ähnliche Bedeutung zu haben wie in Deutschland; letztlich dürften die Fernabsatzrechte ihren Ursprung auch in EU-Vorgaben haben. Und daher vermute ich, dass Du Dich mit Deinem Abwarten in die Klammer eines nicht ädäquaten Rechtsinstruments begibst.

    Verinnerliche bitte noch einmal genau Deine Situation: Der Verkäufer kann oder will die bestellte Uhr vermutlich nicht liefern. Meines Erachtens steht kein irgendwie geartetes Lieferangebot mehr im Raum. Und auch das Geld kann oder will er vermutlich nicht überweisen.
    Geändert von rolimai (24.08.2012 um 22:40 Uhr)

  17. #57
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    Und das ganze Drama wegen evtl. gesparten 150 Tacken.
    Würde mich freuen, wenn das noch mal gut für dich ausgeht.
    Ansonsten wird dir hier bestimmt beim nächsten Mal vortrefflich geholfen.



    Gruss. Ulf

  18. #58
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    ..also sach' an wenn es Neuigkeiten gibt. Die Daumen werden auf jeden Fall gedrückt.

    Gruß zum Wochenende,
    Duc

  19. #59
    Sea-Dweller
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    Hört sich fuer mich nach teurem Lehrgeld an. Druecke trotzdem die Daumen...
    Gruß aus Köln,

    Tom

  20. #60
    Submariner Avatar von alinghi
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    Geiz ist dann doch nicht immer so geil...
    Beste Grüße
    Tom


    Auch eine kaputte Uhr geht zweimal am Tag richtig.

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