Ohne gute Bilder wird des nix.
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09.08.2012, 17:21 #1
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HILFE - Rolex GMT 2 fremdverschuldeter Sturzschaden ! Horn deformiert
Hallo zusammen,
ich habe im Jahre 2007 eine GMT2 (16170) erworben.
Die Uhr hatte bis vor einigen Tagen die normalen unvermeidlichen Tragespuren.
Leider sie nun einer Bekannten auf den Boden gefallen. Nach dem Sturz aus ca. 1,20m Höhe auf den Fließenboden ist nun ein Horn deformiert.
Augenscheinlicher Hauptschaden:
Das Horn hat genau am Ende bzw. an der Spitze, exakt an der kleinen Facette, eine ca. 1,5 mm x 2 mm Schramme bzw. Delle. Das Horn ist rückseitig nicht mehr eben, dh. das Horn ist augenscheinlich durch die Materialverdichtung aufgebogen. Uhrwerk läuft (noch).
Grundsätzlich habe ich nichts gegen Trage- oder Lebensspuren, aber da es sich um einen fremdverschuldeten Sturzschaden handelt und der Verursacher Haftpflicht versichert ist, nun meine Frage:
WIE SOLL ICH VORGEHEN ?
Beseitigung wird ohne erheblichen Materialverlust nicht möglich sein!
Wie teuer ist der Tausch des Gehäuses bei Rolex?
Verursacht ein Tauschgehäuse einen Wertverlust?
Falls ja - durch wen ist die Wertminderung zu beziffern?
Ist diese durch den Haftpflichtversicherer zu erstatten?
Reparatur oder Abrechnung auf Basis Kostenvoranschlag?
Reparatur bei Rolex oder beim Konzi Uhrmacher?
Reparaturdauer?
Bitte um Infos - bin über jeden Tipp dankbar.
Gruß aus München
CS
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09.08.2012, 17:34 #2Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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09.08.2012, 17:35 #3
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.... werde mich zeitnah wegen der Bilder bemühen.
Danke
CS
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09.08.2012, 17:44 #4ehemaliges mitgliedGast
Naja, ob da ne Haftpflichtversicherung einspringt, wenn Du eine Armbanduhr verleihst, daran fehlt mir der Glaube.
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09.08.2012, 17:47 #5
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09.08.2012, 17:54 #6
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09.08.2012, 17:54 #7
Zeitnah ist immer gut. Wie soll man das denn sonst zielorientiert und anständig visualisieren, ohne Bilder.
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09.08.2012, 18:12 #8
Da bin ich mal gespannt ob die Versicherung das zahlt.
Gruß Klaus
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09.08.2012, 18:29 #9
Warum denn nicht? Von "verliehen", wie in Post #4 spekuliert, lese ich auch nichts.
Wenn ich meine Uhr zum Waschen in der Küche ablege, sie auf die Arbeitsplatte lege und des Nachbarn doofe Alte, die zu Besuch bei meiner Frau ist, fegt sie runter - warum sollte dann *ich* für den Schaden aufkommen? Und was ist an einer runtergeworfenen (unabsichtlich, wohlgemerkt!) Uhr anders als an einer Ming-Vase, einer Kamera oder sonst etwas, was rumsteht oder -liegt, und für das man die Haftpflichtversicherung bemüht?
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09.08.2012, 18:41 #10
Deine Bekannte muss den Schaden bei ihrer Haftpflichtversicherung melden (sofern sie eine hat). Dann musst Du Dich mit denen in Verbindung setzen und aushandeln, was sie bereit sind zu zahlen. Prinzipiell hast Du ein Anrecht auf den ursprünglichen Zustand (wobei das natürlich Interpretationssache ist). Von einer Reparatur ohne Rücksprache mit der Versicherung würde ich abraten, da die Versicherer den Schaden gerne selbst vom eigenen Gutachter beurteilen lassen, um selbst die günstigste Reparatur zu eruieren bzw. um einem möglichen Versicherungsbetrug vorzubeugen.
Gruss Hans
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09.08.2012, 21:43 #11
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Themenstarter
Hallo zusammen,
Danke für die Hinweise. Anmerkung: Die Uhr wurde nicht verliehen oder zum Gebrauch überlassen.
Anbei 2 Aufnahmen - ich hoffe die Beschädigung ist erkennbar und der Link funktioniert.
Gruß & Dank
CS
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09.08.2012, 21:52 #12ehemaliges mitgliedGast
Warum denn nicht? Ist ja nicht die Haftpflicht vom TS sondern vom Herunterschmeißer. Oder sehe ich das falsch?
Hatten wir doch hier schon mal (vor zig Jahren). Da hatte einer einen Kumpel, der regelmäßig seine (also nicht die Uhren vom Kumpel sondern eben seine) Uhren runtergedozt hat.
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09.08.2012, 21:54 #13
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Reparieren lassen und die Kosten auf den Verursacher zukommen lassen. Ist zwar nicht schön, aber er sollte es auch einsehen wenn er dein Eigentum runterschmeisst.
Gruß,
Dominik
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09.08.2012, 21:55 #14ehemaliges mitgliedGast
Also ich würde das nicht so machen, also sofort reparieren lassen. Die Haftpflicht Deines Kumpels sollte schon die Möglichkeit zur Begutachtung bekommen.
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09.08.2012, 22:06 #15ehemaliges mitgliedGast
kann man bestimmt lasern lassen. ich würde schauen was das kostet, rücksprache mit dem kaputtmacher halten und das ganze irgendwie so regeln...
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09.08.2012, 22:10 #16
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09.08.2012, 22:11 #17
Schenk die Uhr deinem Bekannten und lass Dir von ihm eine neue schenken
Gruss
Bernie
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09.08.2012, 22:16 #18
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09.08.2012, 22:23 #19ehemaliges mitgliedGast
Weiß nicht wie das bei Uhren ist aber bei meinem Auto hat die gegnerische Haftplicht einen Gutachter geschickt und der hat den Schaden beziffert. Den Betrag bekommt man dann, egal ob man es reparieren lässt oder nicht. Also so war das bei meinem Auto. Könnte mir vorstellen, dass das hier ähnlich ist. Der Schaden wird von einem Gutachter sicherlich höher geschätzt und sein Kumpel wird deswegen nicht hochgestuft. Die 50,- EUR und das Abendessen müsste er hingegen selber zahlen, also der Kumpel. M.E. sollte man, wenn man schon jährlich die Versicherungen zahlt, in einem Schadensfall die auch nutzen. Oder nicht?
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09.08.2012, 22:25 #20ehemaliges mitgliedGast
hugo, du hast leicht reden
die ganze zeit auf die ecke gucken ist auch uncool.
gibt doch hier bestimmt leute die das mim lasern draufhaben oder jemanden kennen...wär doch gelacht !
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