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  1. #1

    HILFE - Rolex GMT 2 fremdverschuldeter Sturzschaden ! Horn deformiert

    Hallo zusammen,

    ich habe im Jahre 2007 eine GMT2 (16170) erworben.
    Die Uhr hatte bis vor einigen Tagen die normalen unvermeidlichen Tragespuren.
    Leider sie nun einer Bekannten auf den Boden gefallen. Nach dem Sturz aus ca. 1,20m Höhe auf den Fließenboden ist nun ein Horn deformiert.
    Augenscheinlicher Hauptschaden:
    Das Horn hat genau am Ende bzw. an der Spitze, exakt an der kleinen Facette, eine ca. 1,5 mm x 2 mm Schramme bzw. Delle. Das Horn ist rückseitig nicht mehr eben, dh. das Horn ist augenscheinlich durch die Materialverdichtung aufgebogen. Uhrwerk läuft (noch).

    Grundsätzlich habe ich nichts gegen Trage- oder Lebensspuren, aber da es sich um einen fremdverschuldeten Sturzschaden handelt und der Verursacher Haftpflicht versichert ist, nun meine Frage:

    WIE SOLL ICH VORGEHEN ?

    Beseitigung wird ohne erheblichen Materialverlust nicht möglich sein!
    Wie teuer ist der Tausch des Gehäuses bei Rolex?
    Verursacht ein Tauschgehäuse einen Wertverlust?
    Falls ja - durch wen ist die Wertminderung zu beziffern?
    Ist diese durch den Haftpflichtversicherer zu erstatten?

    Reparatur oder Abrechnung auf Basis Kostenvoranschlag?
    Reparatur bei Rolex oder beim Konzi Uhrmacher?
    Reparaturdauer?


    Bitte um Infos - bin über jeden Tipp dankbar.
    Gruß aus München
    CS

  2. #2
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    20
    Ohne gute Bilder wird des nix.
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  3. #3
    Date
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    Themenstarter
    .... werde mich zeitnah wegen der Bilder bemühen.

    Danke
    CS

  4. #4
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Naja, ob da ne Haftpflichtversicherung einspringt, wenn Du eine Armbanduhr verleihst, daran fehlt mir der Glaube.

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Sub Rules Beitrag anzeigen
    Naja, ob da ne Haftpflichtversicherung einspringt, wenn Du eine Armbanduhr verleihst, daran fehlt mir der Glaube.
    Warum denn nicht? Ist ja nicht die Haftpflicht vom TS sondern vom Herunterschmeißer. Oder sehe ich das falsch?

    Hatten wir doch hier schon mal (vor zig Jahren). Da hatte einer einen Kumpel, der regelmäßig seine (also nicht die Uhren vom Kumpel sondern eben seine) Uhren runtergedozt hat.

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Uhrbayer
    Registriert seit
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    1.967
    Zitat Zitat von Sub Rules Beitrag anzeigen
    Naja, ob da ne Haftpflichtversicherung einspringt, wenn Du eine Armbanduhr verleihst, daran fehlt mir der Glaube.

    Selbst wenn ich meine Uhr verliehen habe, trägt doch der "Leiher" auch die Verantwortung dafür. Ob dafür seine Haftpflichtversicherung einspringt sollte dann doch sekundär sein. Zahlt die Versicherung nicht, zahlt der, der die Uhr fallen lies den Schaden selber, oder?
    Beste Grüße aus Regensburg, Harald



    Weniger ist nicht mehr sondern weniger.

  7. #7
    Sea-Dweller Avatar von Sette
    Registriert seit
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    Ostösterreich
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    Hi,
    die Versicherung zahlt bei Verleih sicher nicht, der Benützer müsste das selbst übernehmen.

    Sonst bräuchte man keine Vollkasko beim Auto - ich würde immer mit dem Kumpel Auto tauschen (oder zumindest dann behaupten) und wenn ich seines zu Schrott fahre, würde meine Privathaftpflicht das übernehmen - nene, so geht's nicht

    Am sichersten wäre es meiner Meinung nach
    - die abgelegte Uhr versehentlich runtergefegt oder
    - die abgelegte Uhr angeschaut (ohne Erlaubnis oder Rücksprache)
    zu haben.
    Gruß

  8. #8
    Gesperrter User
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  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von Pete-LV
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    12.841
    Man kann diese tiefen Schrammen zu lasern lassen , es ist besser als das Material abzutragen !!

    Das Werk muss aber dazu raus aus der Uhr !

    Ich wünsche allen eine gute Zeit und bleibt gesund, bis später Peter!



  10. #10
    Day-Date Avatar von Mr. Pink
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    3.815
    Zeitnah ist immer gut. Wie soll man das denn sonst zielorientiert und anständig visualisieren, ohne Bilder.

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von Morgan911
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    Da bin ich mal gespannt ob die Versicherung das zahlt.
    Gruß Klaus

  12. #12
    Wristshotkönig des Jahres Avatar von Koenig Kurt
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    Warum denn nicht? Von "verliehen", wie in Post #4 spekuliert, lese ich auch nichts.

    Wenn ich meine Uhr zum Waschen in der Küche ablege, sie auf die Arbeitsplatte lege und des Nachbarn doofe Alte, die zu Besuch bei meiner Frau ist, fegt sie runter - warum sollte dann *ich* für den Schaden aufkommen? Und was ist an einer runtergeworfenen (unabsichtlich, wohlgemerkt!) Uhr anders als an einer Ming-Vase, einer Kamera oder sonst etwas, was rumsteht oder -liegt, und für das man die Haftpflichtversicherung bemüht?

    I started out with nothin' and I still got most of it left

  13. #13
    Deepsea Avatar von Analyst
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    Frankfurt
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    1.332
    Deine Bekannte muss den Schaden bei ihrer Haftpflichtversicherung melden (sofern sie eine hat). Dann musst Du Dich mit denen in Verbindung setzen und aushandeln, was sie bereit sind zu zahlen. Prinzipiell hast Du ein Anrecht auf den ursprünglichen Zustand (wobei das natürlich Interpretationssache ist). Von einer Reparatur ohne Rücksprache mit der Versicherung würde ich abraten, da die Versicherer den Schaden gerne selbst vom eigenen Gutachter beurteilen lassen, um selbst die günstigste Reparatur zu eruieren bzw. um einem möglichen Versicherungsbetrug vorzubeugen.

    Gruss Hans

  14. #14
    Date
    Registriert seit
    01.07.2007
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    53
    Themenstarter
    Hallo zusammen,

    Danke für die Hinweise. Anmerkung: Die Uhr wurde nicht verliehen oder zum Gebrauch überlassen.

    Anbei 2 Aufnahmen - ich hoffe die Beschädigung ist erkennbar und der Link funktioniert.





    Gruß & Dank
    CS

  15. #15
    Steve McQueen
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    Ditschiland
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    27.239
    Zitat Zitat von beebobperus Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    Danke für die Hinweise. Anmerkung: Die Uhr wurde nicht verliehen oder zum Gebrauch überlassen.

    Anbei 2 Aufnahmen - ich hoffe die Beschädigung ist erkennbar und der Link funktioniert.





    Gruß & Dank
    CS
    Lass dir 50€ geben + tolles Abendessen .... und gut ist.
    Mehr wäre mir die Sache nicht wert.

    Der Wertverlust durch lasern ist höher und eventuell wird das Gänze verschlimmbessert.
    VG
    Udo

  16. #16
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Weiß nicht wie das bei Uhren ist aber bei meinem Auto hat die gegnerische Haftplicht einen Gutachter geschickt und der hat den Schaden beziffert. Den Betrag bekommt man dann, egal ob man es reparieren lässt oder nicht. Also so war das bei meinem Auto. Könnte mir vorstellen, dass das hier ähnlich ist. Der Schaden wird von einem Gutachter sicherlich höher geschätzt und sein Kumpel wird deswegen nicht hochgestuft. Die 50,- EUR und das Abendessen müsste er hingegen selber zahlen, also der Kumpel. M.E. sollte man, wenn man schon jährlich die Versicherungen zahlt, in einem Schadensfall die auch nutzen. Oder nicht?

  17. #17
    Daytona
    Registriert seit
    22.06.2010
    Ort
    Mittelfranken
    Beiträge
    2.431
    Reparieren lassen und die Kosten auf den Verursacher zukommen lassen. Ist zwar nicht schön, aber er sollte es auch einsehen wenn er dein Eigentum runterschmeisst.
    Gruß,
    Dominik

  18. #18
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Also ich würde das nicht so machen, also sofort reparieren lassen. Die Haftpflicht Deines Kumpels sollte schon die Möglichkeit zur Begutachtung bekommen.

  19. #19
    ehemaliges mitglied
    Gast
    kann man bestimmt lasern lassen. ich würde schauen was das kostet, rücksprache mit dem kaputtmacher halten und das ganze irgendwie so regeln...

  20. #20
    Sea-Dweller Avatar von solino
    Registriert seit
    05.08.2007
    Beiträge
    770
    dito
    Grüße,
    Martin

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