Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
Was ist denn im Arbeitsbertrag (ggf. Im Tarifvertrag) geregelt?

Ansonsten gilt § 7 BUrlG und die Übertragung ins Folgejahr wäre nur bis zum 31.03. des Folgejahres möglich gewesen ...
... und das auch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Urlaub verfällt zum 31.12., es sei denn, er konnte krankheitsbedingt oder aufgrund von betrieblichen Belangen nicht genommen werden.