Und warum kommt kein anderer in Frage ???
Was nutzt es wenn deine Anzahlung eventuell abgesichert ist jedoch der Herstellen nicht liefert.
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11.08.2012, 14:04 #1
Möbel kaufen bei Laden mit finanziellen Problemen
Liebe Gemeinde,
Bei uns steht ein größerer Möbeleinkauf an. Unser Innenarchitekt sagt, das der Laden, bei dem wir eigentlich kaufen wollen, kurz vor "Finger heben" ist.
Gibt es juristische Möglichkeiten, zu bestellen, ohne Gefahr zu laufen, eine Anzahlung zu verlieren, sollte er zwischenzeitlich insolvent gehen?
Wie sähe das aus, wenn wir statt Anzahlung einen Schuldschein unterschreiben? Wäre das ein Unterschied?
Oder gibt es Vertrags Konstrukte, das wir unsere Solvenz nachweisen und uns zur Abnahme der bestellten Möbel verpflichten? Denn mit meinem Halbwissen denke ich das wäre der beste Weg...
Geht um eine ziemlich hohe Auftragssumme, von daher kommt eine Bestellung bei diesem Laden nur in Frage, wenn das juristisch wasserdicht geregelt ist..
Vielen Dank im Voraus für kompetente MeinungenLG,
Markus
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11.08.2012, 14:06 #2
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Geändert von hugo (11.08.2012 um 14:07 Uhr)
VG
Udo
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11.08.2012, 14:10 #3
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Gut, daß Ihr den Laden unterstützen möchtet.
Ist hier eine Bankbürgschaft möglich?
LG
Michael
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11.08.2012, 14:15 #4
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11.08.2012, 14:24 #5
Das ist mir klar, dieses Risiko wird bleiben.
Prinzipiell möchten wir dort kaufen, da wir dort immer gute Erfahrungen gemacht haben, und wie gesagt auch mit diesem Volumen zur Sanierung unseren Teil bringen wollen...
Bzgl Bankbürgschaft: Würde dass eine Anzahlung im Insolvenzfall absichern?! Denke wir sind doch trotzdem nur nachrangige Gläubiger?!LG,
Markus
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11.08.2012, 14:28 #6
Ganz blöd: was ist mit Paypal?
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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11.08.2012, 14:33 #7
Wenn der Laden pleite ist, ist Deine Anzahlung weg. Was ist mit Ware gegen Geld?
Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025
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11.08.2012, 14:34 #8
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Aus einer Bürgschaft oder Garantie entsteht ein Anspruch gegen den Bürgen oder Garantiegeber, d.h. der hat nichts mit der Insolvenz eines Unternehmens zu tun.
Es ist ja im Grunde eine "Lieferausfallversicherung" auf Eure bereits an das Unternehmen geleistete Anzahlung. Eine Bürgschaft wird auch erst dann wirksam, wenn Ihr die Anzahlung geleistet habt.
Nico: Können die meisten Unternehmen bei großen Bestellungen schlicht nicht, auch wenn sie "Geldmaschinen" wären.
Edith sagt grad noch: Wichtig ist der Unterschied zwischen Garantie und Bürgschaft. Garantie ist verschuldenunabhängig. Egal, was warum passiert ist - sobald der Laden nicht mehr liefern kann, könnt ihr die Anzahlung zurück bekommen. Eine Bürgschaft ist jedoch davon abhängig, dass das Unternehmen, für das gebürgt wird, ein Verschulden an der Nichtlieferung trifft.
Am besten zur Bank gehen und beraten lassen. Die wissen das besser als ich.Geändert von Chefcook (11.08.2012 um 14:38 Uhr)
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11.08.2012, 14:37 #9
Wer wäre denn der Bürge, die Möbelhersteller?! Sind nämlich einige..
Ware gegen Geld wird wohl bei dem Volumen nicht klappen, ohne Anzahlung scheint das nicht zu machen zu sein.LG,
Markus
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11.08.2012, 14:53 #10
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Nein, eine Bank bürgt.
Der Lieferant muss zur Bank gehen und sich von denen eine Bürgschaft für dieses Geschäft ausstellen lassen, d.h. der exakte Umfang und exakte Auflistung aller gelieferten Waren und Tätigkeiten muss vorher stehen und kann auch nicht mehr geändert werden, sobald die Bürgschaft ausgestellt ist. Die Bank verlangt eine Gebühr für die Bürgschaft, je nach Dauer und Solvenz des Lieferanten. Lieferdokumente / Abnahmeprotokolle müssen dann in aller Regel als Beleg für die korrekte Lieferung auch an die Bank gehen.
Die Gebühren können je nach Solvenz und Dauer zwischen sehr gering bis sehr hoch sein.
Dann leistet Ihr die Anzahlung. Damit wird die Bürgschaft wirksam bis zum Tag der Lieferung. Tritt die Lieferung nicht wie versprochen ein, haftet die Bank als Bürge für Euren finanziellen Ausfall, sofern es durch ein Verschulden des Lieferanten ausfällt.
Deshalb auch die Unterscheidung zwischen Bürgschaft und Garantie. Wenn ich Geschäft in Ländern wie Afghanistan, Mali oder Irak gemacht habe, habe ich keine Bürgschaft als Sicherheit akzeptiert, nur eine Garantie. Kriegerische Handlungen oder sogenannte "Acts of God" sind kein Verschulden des Lieferanten, wodurch die Bank als Bürge nicht leisten muss. Bei einer Garantie spielt das keine Rolle. Eine Insolvenz eines innländischen Unternehmens ist aber m.W. ein Verschulden des Lieferanten, so dass hier die Bank als Bürge leisten muss.
Nur als Beispiel: Für ein Geschäft nach USA mit Anzahlungsvolumen in Höhe von ca. 4 Mio Dollar wurden für eine Bankbürgschaft von 12 Monaten bei einem früheren Lieferanten von uns ca. $45k Gebühren fällig. Hängt aber wie gesagt total von der Dauer und dem Risiko für die Bank ab, denn die macht mit der Bürgschaft im Grunde nichts anderes als eine Wette gegen die Pleite des Unternehmens.
Hat es hier keinen Banker, der das genauer darlegen kann? Bin wie gesagt da selbst kein Fachmann...Geändert von Chefcook (11.08.2012 um 14:57 Uhr)
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11.08.2012, 14:58 #11
nur wird er unter diesen Voraussetzungen keine Bank finden, die für ihn bürgt - warum sollte diese das tun ?
entweder ohne Anzahlung kaufen oder einen anderen Anbieter suchen
Im Falle einener Insolvenz ist die Anzahlung futsch und Du darfst Dich in die Gläubitabelle eintragen lassen - ob der Verwalter den mit Dir geschlossenen Vertrag erfüllen will ? eher nichtGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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11.08.2012, 15:06 #12
Markus, da ist nichts zu machen. Ein (nahezu?) insolventer Anbieter wird kaum jemanden finden, der für ihn eine Sicherheit welcher Art auch immer leistet. Ich würde das Risiko nicht eingehen wollen. Wenn Du bei diesem Anbieter bleiben willst, dann solltest Du erst zahlen, wenn Du gleichzeitig die Möbel erhältst.
Eine vermittelnde Lösung könnte darin bestehen, von diesem Anbieter Möbel in demjenigen Volumen zu beziehen, in welchem er Dir Ware gegen Geld, also keine Vorauszahlung, anbieten kann. Die über dieses Volumen hinausgehenden Möbel kaufst Du von einem anderen Anbieter.Viele Grüsse, Chris
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11.08.2012, 15:06 #13
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Für Unternehmen mit Euler-Hermes B (das ist schon die schlechteste Stufe von "Ausreichend") oder B- (die beste Stufe von "Mangelhaft) bekommt man noch recht problemlos Bürgschaften gegen entsprechende Gebühren. Und offen gesagt: Auf die Hörensagenaussage eines Architekten würde ich da erst mal weniger geben, sondern mit dem Unternehmen direkt sprechen. 2009 war Porsche auch weniger als einen Monat von der Insolvenz entfernt und trotzdem haben die Leute dort noch Autos gekauft und auch bekommen
Im Grunde ist die Bürgschaft einfach das Versprechen, dass das Unternehmen schon nicht hops gehen wird. Wenn die eine Bürgschaft beibringen können, würde ich dort kaufen, wenn nicht, dann nicht.Geändert von Chefcook (11.08.2012 um 15:08 Uhr)
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11.08.2012, 15:29 #14
Klar,
Wir werden mit dem Laden nächste Woche direkt sprechen, wollte nur schonmal Mittel und Möglichkeiten durchsprechen.
Bin bei sowas schonmal reingefallen, ging zwar "nur" um 4k DM damals, aber die waren futsch.LG,
Markus
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11.08.2012, 15:30 #15
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Bietet die Firma Kreditkartenzahlung an? Bei Amex würde man in einem solchen Fall das Geld zurückfordern können (Chargeback).
Gilt auch bei wenig solventen Airlines/Reiseveranstaltern.
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11.08.2012, 15:39 #16
Oh das ist verzwickt
Könnt ihr evtl ne geringe AZ anbieten ?
Oder möchte er soviel haben um seinen EK abzudecken ?
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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11.08.2012, 15:44 #17
Weiß ich nicht,
Haben jetzt zwei Angebote von 2 Firmen vorliegen, und gehen nächste Woche in die Verhandlungen..
Möchte nur vorher gebrieft sein was ich beachten muss
Marian:
Nächste Ausmisterei geht nächste Woche los, dann sag ich Bescheid!LG,
Markus
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11.08.2012, 15:50 #18
Aber über den "Tip" kannst du ja echt froh sein
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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11.08.2012, 15:55 #19LG,
Markus
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11.08.2012, 23:20 #20
Ginge das nicht auch andersrum?
Eine Anzahlung ist ja für den Händler eine Absicherung, dass die Ware abgenommen und bezahlt wird.
Wenn nun der Kunde eine Bankbürgschaft vorlegt, sollte das doch auch genügen.Gruß aus der Domstadt
Achim
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