nein, andi,
der maschinenrichtlinie kann ne armbanduhr nicht unterliegen da die 9. GSGV nur für maschinen mit fremdantrieb gilt, nicht für händisch bediente. ist auch ne beliebte fangfrage auf fortbildungsseminaren. die sog. "teleologische" wirkung der 9. GSGSV würde auch verfehlt. selbst wenn es eine maschine i. s. der 9. GSGV wäre, geht von ihr keinerlei gefahr für leben oder gesundheit des benutzers oder dritter aus. (ok, wenn du sie als schlagring benutzt...). außerdem müsste ein CE-kennzeichen auch deutlich lesbar außen auf der "maschine" angebracht sein!
ps: treffe mich heute mittag wg. kauf einer 14060M, bj. 2006. hoffe, es klappt und das "maschinchen" gehört mir nachher...
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12.08.2012, 07:34 #7
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