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Thema: Uhren im Ausland?
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22.08.2012, 22:07 #41
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OK - das was ein Satz mit "x". Ich versuche es noch einmal.
1601 (SD) - 16030 (SD) - 16570T (WD) - 126334 (BLSO) -116600 - 116610LV Mk.III - 126610LV Mk.I - 126710BLRO Mk.III (Jubilee) - 126710BLRO Mk. III (Oyster) - 116500LN-0072 (BD/SD)
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22.08.2012, 22:11 #42
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22.08.2012, 22:17 #43
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Aha - besser.
Vielleicht noch nichts für die Classics aber da das Ganze für mich genau so neu war wie für Euch, durchaus mit Infomationspotential.Geändert von RLX1470 (22.08.2012 um 22:19 Uhr)
1601 (SD) - 16030 (SD) - 16570T (WD) - 126334 (BLSO) -116600 - 116610LV Mk.III - 126610LV Mk.I - 126710BLRO Mk.III (Jubilee) - 126710BLRO Mk. III (Oyster) - 116500LN-0072 (BD/SD)
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22.08.2012, 22:36 #44
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Wirklich informativ....
Ich hätte auch keinen Bock auf Stress mit der Immigration...bis zu diesem Sommer hätte ich vorangegangene posts, von wegen "US customs/Immigration interessiert sich nicht für ältere Rolex..." nicht geglaubt. Muss allerdings seit der Erfahrungen aus diesem Sommer meine Meinung zu US customs/Immigration stark revidieren. Normalerweise reise ich immer über Atlanta in die USA, dort ist Immigration echt hart, bloss keine jokes machen, meine Freundin darf NIE mit mir zusammen zum Schalter, da nicht verheiratet, ich werde/wurde immer gefragt was ich mitbringe, was in den US verbleibt, etc., etc.
Diese Jahr bin ich erstmalig über Orlando geflogen...das krasse Gegenteil. "Are you and that girl travelling together?" "Yes!" "Ok, so please step forward, I'll take care of both of you together...." UND dann sogar noch ein dummer Spruch "Are you sure, it's your girlfriend and not your daughter...?" "Yeap...!" "Well, you're more than welcome...good job!" und lachte in Richtung meiner Freundin...
Ich glaube da hätte ich sogar 10 fabrikneue Rolex auf den counter legen können und "no problem.."
Meine Vermutung, Orlando ist einfach wesentlich touristischer als z.B. Atlanta, daher eine ganz andere Mentalität bei der Immigration. Grundsätzlich behalte ich aber meinen Respekt vor der US-immigration bei...und behalte meine "Orlando-Erfahrungen" einfach in guter Erinnerung.Geändert von mba1973 (22.08.2012 um 22:38 Uhr) Grund: Rechtschreibung
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22.08.2012, 22:38 #45
interesting, danke für's posten.
hab den thread eben erst entdeckt und bin zwar nicht naiv aber diese geschichte (USA nur eine uhr) hatte ich noch nie gehört.
ich kann in einem punkt vielleicht etwas licht reinbringen, aber nicht in die details: es handelt sich um den zusammenhang zwischen markenrechten und zoll, weil diesen merkwürdigen zusammenhang gibt's zumindest grundsätzlich auch in deutschland: zu faul um die details nachzuschlagen aber tatsächlich haben markenrechte *eigentlich* nichts mit zoll zu tun. markenrecht ist privatrecht dh eigentlich muss ein markeninhaber dich vor gericht zivilrechtlich in anspruch nehmen, auf unterlassung oder ähnliches. da kommt weder polizei noch zoll ins spiel (sofern nicht auch eine straftat). es gibt aber eine komische sonderaufgabe des zolls, etwas systemfremd, nämlich auf aufforderung von markeninhabern bei der einfuhrkontrolle deren markenrechte in so einer art "amtshilfe" / kurzer dienstweg zu schützen. zB in dem der zoll etwaige gegen die markenrechte des markeninhabers verstoßenden imitate beschlagnahmt. (eigentlich schon komisch, in seinem eigentlichen aufgabengebiet müßte der zoll nur darauf achten dass sachen verzollt sind und dass nicht gegen *öffentlich-rechtliche" einfuhrbeschränkungen - zb waffen, drogen - verstoßen wird.)
so kommt zunächst die merkwürdigkeit zustande, dass der deutsche zoll private rechte durchsetzt, zB imitate von markenprodukten beschlagnahmt. das ist juristisch eigentlich schon etwas *systemfremd". der markeninhaber, zb rolex, hat den zoll vorher in einem antragsverfahren darum gebeten und eine genaue beschreibung seiner produkte etc mitgeliefert. wenn der zoll dann etwas findet (sei es "am mann" oder auf dem postweg) das er für einen verstoß hält, dann behält er das stück ein und benachrichtigt den markeninhaber. dieser kann dann zivilrechtlich vorgehen, wenn tatsächlich markenrechtlicher verstoß vorliegt (was glaube ich gewerblichkeit voraussetzt). nach dieser "zwischenhilfe" des zolls geht also alles wieder seinen geordneten privatrechtlichen weg.
ähnlich anscheinend in den USA. was ich aber nicht verstehe und mir völlig systemfremd scheint, ist dass die reine einfuhr von echten markenprodukten (oder mehr als eine bestimmte anzahl davon), auch noch als privatperson, eine markenrechtsverletzung sein kann! ("Bring in more than one, and they will all be seized as a trademark violation.") sehr, sehr strange, zumindest juristisch... das marken- und gebrauchsmuster, warenzeichenrecht etc. schützt normalerweise nur vor gewerblichem verhalten durch das die geschützte kennzeichnung / gestaltung quasi zweckentfremdet wird.
dass rolexuhren mit aftermarket armbändern gelegentlich beim deutschen zoll probleme haben hatte ich schon mal gehört (schon unfassbar genug) aber was bei den amis da los ist - ich versteh's juristisch ned... vielleicht kann es jemand anderes zuende aufklären. dass ich meine eigene, echte uhr nicht in die USA verbringen dürfen soll (nur weil es die "zweite" ist) - aufgrund dortigen markenrechts - sehr sehr strange und verblüffend.Do it or don't - but I got some place to be...
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