Zitat Zitat von uhrenmaho Beitrag anzeigen
Hier müssen die Fachleute ran. Aber ich meine
mal gelesen zu haben, dass es Grundsatzurteile
gibt, nachdem E.G. Bewohner sogar den Aufzug
zahlen müssen. Kann mich aber auch täuschen,
dass dies von Fall zu Fall verschieden ist.

LG Manfred
Ist nicht immer so!

Im übrigen kann man als EG Bewohner natürlich mit den Lift auch
in den Keller bzw. TG fahren.

Gruß
Robby