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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von frame
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    Juristenfrage: Aufzugsbetriebskostenumlagefreistellung für 1.Stock-Bewohner?

    Bei der nächsten Eigentümerversammlung werden die Eigentümer der Wohnungen im 1.OG beantragen, daß sie von der Abrechnung der Aufzugsbetriebskosten freigestellt werden. Es handelt sich um einen Altbau, wo der im Vorderhaus hinten angebaute Fahrstuhl jeweils zwischen den Stochwerken auf halber Treppe hält, beginnend zwischen EG und 1.OG, sodass die Bewohner des 1.OG tatsächlich den Aufzug wohl eher wenig bis gar nicht benutzen. Aber sie könnten dann ja auch verlangen, bei der Treppenhausreinigung prozentual geringer beteiligt zu werden, etc.? Ausserden haben sie ja die Wohnung in dem Wissen erworben, daß sie an den Hausumlagekosten anteilig nach Prozenten beteiligt sind. Gibt es dazu Grundsatzurteile oder weiß jemand etwas dazu?

    Beste Grüße, Heinrich

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Nein. Geht z.B. Auch nicht für Bewohner des EG. Haben wir in den Mietshäusern auch bereits alles durch.
    Lieben Gruß René

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    geiles Wort! nur wir Deutschen können sowas ...
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von frame
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    Oliver, meinst Du "Aufzugsbetriebskostenumlagefreistellung"
    Habe ich lange dran gefeilt!

    Beste Grüße, Heinrich

  5. #5
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Das ist in der Teilungserklärung geregelt. Wenn die Gemeinschaft z.B. aus mehreren Häusern besteht und nicht in allen Häusern Aufzüge sind, kann es sogar passieren, dass man an den Betriebskosten eines Aufzuges beteiligt wird, auch wenn das "eigene" Haus gar keinen hat.
    Geändert von Spacewalker (20.07.2012 um 17:11 Uhr)
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  6. #6
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Hier müssen die Fachleute ran. Aber ich meine
    mal gelesen zu haben, dass es Grundsatzurteile
    gibt, nachdem E.G. Bewohner sogar den Aufzug
    zahlen müssen. Kann mich aber auch täuschen,
    dass dies von Fall zu Fall verschieden ist.

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  7. #7
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Zitat Zitat von uhrenmaho Beitrag anzeigen
    Hier müssen die Fachleute ran. Aber ich meine
    mal gelesen zu haben, dass es Grundsatzurteile
    gibt, nachdem E.G. Bewohner sogar den Aufzug
    zahlen müssen. Kann mich aber auch täuschen,
    dass dies von Fall zu Fall verschieden ist.

    LG Manfred
    Ist nicht immer so!

    Im übrigen kann man als EG Bewohner natürlich mit den Lift auch
    in den Keller bzw. TG fahren.

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  8. #8
    Yacht-Master Avatar von flyfisher
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    Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
    Das ist in der Teilungserklärung geregelt. Wenn die Gemeinschaft z.B. aus mehreren Häusern besteht und nicht in allen Häusern Aufzüge sind, kann es sogar passieren, dass man an den Betriebskosten eines Aufzuges beteiligt wird, auch wenn das "eigene" Haus gar keinen hat.
    +1. Die Teilungserklärung gilt auch hier. Das Problem hatten wir mit dem Vogel, der sich aus der Umlage für die Sanierung der Tiefgarage klagen wollte, da er keinen Stellplatz besaß. Hat vor Gericht mit Pauken und Trompeten verloren.
    Viele Grüße
    Christian

    If you live your life around the future value of things, you miss out on an awful lot...

  9. #9
    Datejust
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    Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
    Das ist in der Teilungserklärung geregelt...
    Es scheint ein Altbau zu sein, bei dem der Fahrstuhl später eingebaut wurde; möglichweise also auch bei bereits bestehender Teilungserklärung, die dieses Thema somit ggf. NICHT regelt.
    Grüße Carsten

  10. #10
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Zitat Zitat von Carsten1100 Beitrag anzeigen
    Es scheint ein Altbau zu sein, bei dem der Fahrstuhl später eingebaut wurde; möglichweise also auch bei bereits bestehender Teilungserklärung, die dieses Thema somit ggf. NICHT regelt.
    Die Eigentümergem. muß ja beschlossen haben einen Lift einzubauen müssen
    logischerweise auch die Kosten des Einbaus und Unterhalt geregelt sein.

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  11. #11
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von Carsten1100 Beitrag anzeigen
    Es scheint ein Altbau zu sein, bei dem der Fahrstuhl später eingebaut wurde; möglichweise also auch bei bereits bestehender Teilungserklärung, die dieses Thema somit ggf. NICHT regelt.
    Zitat Zitat von jagdriver Beitrag anzeigen
    Die Eigentümergem. muß ja beschlossen haben einen Lift einzubauen müssen
    logischerweise auch die Kosten des Einbaus und Unterhalt geregelt sein.
    Nicht ganz abwegig ist ja auch bei einem Altbau, dass ein Aufzug VOR Aufteilung in Wohnungseigentum eingebaut wurde.

    Zum Thema: wenn es in der Teilungserklärung nicht anders geregelt ist, zahlt jeder Eigentümer seinen Anteil an den Aufzugskosten. Beantragen können die Eigentümer des 1. OG viel, durchgehen wird das in dem Fall wohl eher nicht.
    Geändert von paddy (22.07.2012 um 20:39 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    Aufzugsbetriebskostenumlagefreistellungsauftragsfo rmularspeicherortsfreigabepasswortgenerierungsprog rammentwicklerhonorarüberweisungsträger

    jetzt bin ich aber weg, ich will Dir den Thread nicht versemmeln ...
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  13. #13
    Sykes Avatar von retsyo
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    Oliver, das würden die Bewohner jedes Landes machen, wenn deren Sprache solche Wortkombinationen zuließe, wetten?
    Gruß,
    Martin

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    Oh - eine sprachphilosophische Frage, das. Hätten deren Ahnen es gewollt, sie hätten wohl ihre Sprache so geformt wie die unsrige
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  15. #15
    Sykes Avatar von retsyo
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    Auchwiederwahr.
    Gruß,
    Martin

  16. #16
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    § 16 Abs. 3 WEG. Änderung der Kostenverteilerschlüssel mit einfacher Mehrheit. Allerdings muss für einen solchen Beschluss ein sachlicher Grund vorliegen, der wohl nicht gegeben sein dürfte. Ohne ist der Beschluss anfechtbar.

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von frame
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    Lieben Dank für den reichlichen Input der "Wissenden". Ich habe jetzt Argumentationsmunition für die Eigentümerversammlung und stehe dank Eures Wissens nicht wie ein Trottel da.

    Beste Grüße, Heinrich

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