Bei der nächsten Eigentümerversammlung werden die Eigentümer der Wohnungen im 1.OG beantragen, daß sie von der Abrechnung der Aufzugsbetriebskosten freigestellt werden. Es handelt sich um einen Altbau, wo der im Vorderhaus hinten angebaute Fahrstuhl jeweils zwischen den Stochwerken auf halber Treppe hält, beginnend zwischen EG und 1.OG, sodass die Bewohner des 1.OG tatsächlich den Aufzug wohl eher wenig bis gar nicht benutzen. Aber sie könnten dann ja auch verlangen, bei der Treppenhausreinigung prozentual geringer beteiligt zu werden, etc.? Ausserden haben sie ja die Wohnung in dem Wissen erworben, daß sie an den Hausumlagekosten anteilig nach Prozenten beteiligt sind. Gibt es dazu Grundsatzurteile oder weiß jemand etwas dazu?
Ergebnis 1 bis 17 von 17
Hybrid-Darstellung
-
20.07.2012, 16:37 #1
Juristenfrage: Aufzugsbetriebskostenumlagefreistellung für 1.Stock-Bewohner?
Beste Grüße, Heinrich
-
20.07.2012, 16:43 #2
Nein. Geht z.B. Auch nicht für Bewohner des EG. Haben wir in den Mietshäusern auch bereits alles durch.
Lieben Gruß René
-
20.07.2012, 16:58 #3
-
20.07.2012, 17:04 #4
Oliver, meinst Du "Aufzugsbetriebskostenumlagefreistellung"
Habe ich lange dran gefeilt!
Beste Grüße, Heinrich
-
20.07.2012, 17:09 #5
Das ist in der Teilungserklärung geregelt. Wenn die Gemeinschaft z.B. aus mehreren Häusern besteht und nicht in allen Häusern Aufzüge sind, kann es sogar passieren, dass man an den Betriebskosten eines Aufzuges beteiligt wird, auch wenn das "eigene" Haus gar keinen hat.
Geändert von Spacewalker (20.07.2012 um 17:11 Uhr)
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
-
20.07.2012, 17:19 #6
Hier müssen die Fachleute ran. Aber ich meine
mal gelesen zu haben, dass es Grundsatzurteile
gibt, nachdem E.G. Bewohner sogar den Aufzug
zahlen müssen. Kann mich aber auch täuschen,
dass dies von Fall zu Fall verschieden ist.
LG ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
-
20.07.2012, 23:38 #7
-
21.07.2012, 11:10 #8Viele Grüße
Christian
If you live your life around the future value of things, you miss out on an awful lot...
-
22.07.2012, 17:02 #9
- Registriert seit
- 01.05.2007
- Beiträge
- 101
-
22.07.2012, 20:04 #10
-
22.07.2012, 20:33 #11
Nicht ganz abwegig ist ja auch bei einem Altbau, dass ein Aufzug VOR Aufteilung in Wohnungseigentum eingebaut wurde.
Zum Thema: wenn es in der Teilungserklärung nicht anders geregelt ist, zahlt jeder Eigentümer seinen Anteil an den Aufzugskosten. Beantragen können die Eigentümer des 1. OG viel, durchgehen wird das in dem Fall wohl eher nicht.Geändert von paddy (22.07.2012 um 20:39 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
-
20.07.2012, 17:20 #12
-
20.07.2012, 22:16 #13
Oliver, das würden die Bewohner jedes Landes machen, wenn deren Sprache solche Wortkombinationen zuließe, wetten?
Gruß,
Martin
-
20.07.2012, 23:27 #14
-
20.07.2012, 23:38 #15
-
23.07.2012, 22:12 #16
- Registriert seit
- 01.08.2009
- Ort
- Tegernsee/Gardasee
- Beiträge
- 797
§ 16 Abs. 3 WEG. Änderung der Kostenverteilerschlüssel mit einfacher Mehrheit. Allerdings muss für einen solchen Beschluss ein sachlicher Grund vorliegen, der wohl nicht gegeben sein dürfte. Ohne ist der Beschluss anfechtbar.
-
23.07.2012, 23:17 #17
Lieben Dank für den reichlichen Input der "Wissenden". Ich habe jetzt Argumentationsmunition für die Eigentümerversammlung und stehe dank Eures Wissens nicht wie ein Trottel da.
Beste Grüße, Heinrich
Ähnliche Themen
-
Welche Bewohner soll ich hier reinpacken / Aquarium
Von Moehf im Forum Off TopicAntworten: 47Letzter Beitrag: 30.05.2008, 11:27 -
Wieder Juristenfrage-Krankenvers
Von skask im Forum Off TopicAntworten: 5Letzter Beitrag: 20.12.2006, 22:20 -
Neuer Bewohner, bin ganz weg
Von Peter S. im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 39Letzter Beitrag: 10.11.2006, 09:15 -
16600 Meeres-Bewohner und 1665 in Köln
Von Bod1303 im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 22Letzter Beitrag: 29.03.2006, 19:50
Lesezeichen