Hast Du den MB geleast oder geht es dabei um den Wagen des "Gegners"?
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19.06.2012, 15:46 #1
Frage zu Schadensmeldung bei Leasing-Fahrzeug
Servus zusammen,
der Titel ist vielleicht ein bisschen irreführend, aber ich habe keine Ahnung, wie ich das beschreiben soll. Ich habe folgendes "Problem".
Vorige Woche bin ich im Parkhaus an ein anderes Auto gefahren. Nichts tragisches, ein paar Kratzer an beiden Autos. Ich habe die Polizei geholt, die den Schaden aufgenommen hat etc. Das passt also alles.
Ich war bisher noch nicht in der Werkstatt, da ich keine Zeit hatte. Jedenfalls bekam ich heute ein Schreiben von der MB Leasing, mit einer Schadensmeldung, die ich ausfüllen und zurückschicken soll.
Mich interessiert eigentlich nur, woher die Leasinggesellschaft überhaupt von diesem Unfall weiß. Kennt sich jemand damit aus? Bei meinem Mercedes-Händler gab's so einen Fall auch noch nicht.
Vielen Dank im Voraus.
AndreasBin das Sprachrohr für Menschen mit starkem Dialekt.
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19.06.2012, 15:50 #2Viele Grüße
Matthias
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19.06.2012, 15:56 #3
Hallo Andreas,
kann eigentlich nur vom Unfallgegner kommen bzw. von seiner Werkstatt, die den Schaden jetzt regulieren möchte.
Gruß
Michael
Edit: Hätte genauer lesen sollen, das Schreiben kam ja von der Leasinggesellschaft. Hast Du zufällig das Fahrzeug über Mercedes versichert (bzw. die von MB vermittelte Allianz oder HDI-Versicherung)?Geändert von GPX8888 (19.06.2012 um 15:58 Uhr)
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19.06.2012, 15:57 #4
Ah, Sorry. Der MB ist meiner.
Bin das Sprachrohr für Menschen mit starkem Dialekt.
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19.06.2012, 15:58 #5
Das ist doch bestimmt die Leasing des Geschädigten gewesen, der ebenfalls einen MB fährt oder ?
Andernfalls könnte es höchstens noch sein, dass die Polizei bei der Halterabfrage erkannt hat, dass es sich bei deinem Wagen um ein Besitzfahrzeug der MB-Leasing handelt und diesen Schaden direkt gemeldet hat.
Grüße Dirk
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19.06.2012, 15:58 #6
bist du oder MB als halter eingetragen ?
Gruß
Ibi
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19.06.2012, 16:05 #7
Stimmt, Michael, das Auto ist bei Mercedes versichert, das könnte der Grund sein. Ist wohl auch die einzige Möglichkeit, das Auto des Unfallgegners war ein Toyota und im Fahrzeugschein steht unsere Firma als Halter.
Gut, darauf hätte man selbst kommen können.
Trotzdem danke euch allen.Bin das Sprachrohr für Menschen mit starkem Dialekt.
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19.06.2012, 16:07 #8
CSI RLX ist immer gern behilflich
Wir lösen jeden Fall ???Viele Grüße
Matthias
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19.06.2012, 16:56 #9
Es gibt bei allen Versicherungen eine einheitliche Service-Telefonnummer.
Unter Angabe des Kennzeichen erfährt man sofort die dazugehörige
Versicherung.
LG Manfred
P.S.
Zentralruf - Autoversicherer
Eine Person mit berechtigtem Interesse (z. B. ein Geschädigter) kann bei Unkenntnis den Haftpflichtversicherer des Schädigers über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Die bundesweit einheitliche Servicenummer lautet 0180/25026. Der Anrufer sollte folgende Angaben bereithalten:
eigenen Namen und Anschrift
amtliches Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs mit Länderkennung
Namen des gegnerischen Fahrzeughalters (nicht zwingend)
Unfalldatum
Unfall-Land
Ist das Kennzeichen in der Datenbank des Zentralrufs enthalten, so erhält der Geschädigte den Namen der gegnerische Haftpflichtversicherung und die Vertragsnummer sofort mitgeteilt. Anderenfalls werden die Angaben beim Kraftfahrtbundesamt recherchiert und er kann innerhalb 24 Stunden die gewünschte Auskunft erhalten. Der Geschädigte kann mit Hilfe dieser Angaben unter Umständen seinen Direktanspruch beim Versicherer geltend machen.
Adresse:
Zentralruf der Autoversicherer
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Tel: 0180/25026
Fax: 040/33965401Geändert von uhrenmaho (19.06.2012 um 17:03 Uhr)
Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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