Zitat Zitat von sausapia Beitrag anzeigen
Das sehe ich anders, weil u.U. Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht wurden. Bei einem Verkauf nach fünf Jahren ist imho gerade die zeitliche Grenze erreicht, bei der das Finanzamt die langfristige Gewinnerzielungsabsicht noch aberkennen könnte....

Das ist aber auch ein Thema des Verkäufers, der diesbezüglich einen Stb aufsuchen sollte.
Nicht unbedingt, wenn eine sog. Totalüberschussprognos positiv wäre (auf eine weitere Laufzeit), dann bleiben die Verluste erhalten. Davon mal abgesehen stellt sich die Frage ob eine Änderungsvorschrift greift, sofern die Bescheide nicht nach §164AO ergangen sind.