Nö, das bestimmt nicht das Finanzamt, sondern § 141 AO: Umsatzgrenze bei Gewerbetreibenden 500.000 €, Gewinngrenze 50.000 €.
Zudem wäre noch zu prüfen, ob es sich hier nicht evtl. um eine selbständige Tätigkeit handelt - bedeutet keine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht und keine Gewerbesteuer.
Ergebnis 1 bis 20 von 28
Baum-Darstellung
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10.06.2012, 10:33 #27
Geändert von Agent0815 (10.06.2012 um 10:36 Uhr)
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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