Ich habe gerade mal gesucht, aber als juristischer Laie sind die ganzen Begrifflichkeiten nicht immer eindeutig.
1.) Ist eine Garantiekarte evt eine Urkunde ? Dann käme ja der Tatbestand der Urkundenfälschung evt. ins Spiel.
Wie meint der Jurist das ? Erstmal würde ich ja sagen : Ja, bei einer Garantiekarte könnte es sich um eine Urkunde handeln.Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie Ausstellererkennbarkeit.
Aber, die Garantiekarte wurde ja nicht gefälscht um diese Gedankenerklärung zu manipulieren und sich Garantieleistungen zu erschleichen. Und als Echtheits oder Eigentumsnachweis wurde sie nie erstellt. Also wurde ja eigentlich nicht gegen die Beweisbestimmung und Beweiseignung verstoßen.
2.) Ist es Betrug ?
Moralisch würde ich sagen ja, eindeutig. Aber rechtlich ?Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da die Garantiekarte nie vom Hersteller dazu gedacht war Originalität oder Eigentum nachzuweisen, hat denn das in Verkehr bringen einer gefälschten Garantiekarte wirklich ausreichend dazu beigetragen einen Irrtum zu erwirken ?
Der Werbeslogan "Milch macht müde Männer munter" ist das auch Betrug ? Wenn ich müde bin, hat sie mich noch nie wachgehalten. Trotzdem habe ich sie gekauft. Wurde hier absichtlich ein Irrtum zu meinen Ungunsten herbei geführt ?
Wie gesagt moralisches Empfinden und Rechtssprechung sind immer 2 Paar Schuhe. Da meines Wissens aber noch nie ein solchen Fall vor Gericht kam, weiß keiner wie es rechtlich zu würdigen ist.
Aber hier sind soviele Juristen wie sehen die das Ganze denn eigentlich ?
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08.06.2012, 23:58 #32
Geändert von Ingo.L (08.06.2012 um 23:59 Uhr)
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