Meine Logik: Umtauschrecht kann erst ab Erhalt gelten.
Zum Thema Pingel und knirschende Tast sage ich lieber nichts.
Der Mangel beim zweiten MBP scheint ja wirklich vorhanden zu sein und wohl schlimmer als der Erste.
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10.05.2012, 20:00 #1
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Mac Book Pro, auch 2. Lieferung nicht ohne Mängel
Hallo Leutz,
kurze Frage an mein Forum für alle Fälle.
Bei meinem neuen Mac Book Pro habe ich festgestellt das die Alt-Taste knirscht, und gleich reklamiert bei Apple im Online Shop. Ich habe auch anstandslos ein neues Mac Book bekommen. Bei dieser 2. Lieferung habe ich nun leichte Schrammen im Deckel festgestellt und möchte es auch reklamieren, ja ich bin ein Pingel,man möge mir vergeben.
Meine Frage ist nun, beginnt mit der 2. Lieferung nun mein 14 tägiges Rückgaberecht erneut, oder zählt das Datum der 1. Lieferung, da sind die 14 Tage nämlich um.
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10.05.2012, 20:05 #2
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10.05.2012, 20:41 #3
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Das sind die normalen "Konditionierungs-Massnahmen von Apple: Der Kunde wird nach dieser Erfahrung beim nächsten Gerät mit leichtem Mangel auf eine Rücksendung verzichten
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10.05.2012, 23:46 #4
Die Rechte, die Du geltend machst, sind Gewährleistungsrechte.
Eine Sache entspricht nicht dem Zustand, den Du erwarten konntest? Dann kannst Du verlangen, dass das in Ordnung gebracht wird. Den Widerruf musst Du da gar nicht erklären.
Diese Rechte kannst Du noch viel länger geltend machen. Weil Du es ja nicht alleine ausgepackt hast, sogar zwei Jahre lang.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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11.05.2012, 00:01 #5
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11.05.2012, 00:04 #6ehemaliges mitgliedGast
Bei mir war es die U-Taste. Reklamiert. Das zweite hat dann gepasst.
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11.05.2012, 01:11 #7
Bei Apple Produkten empfiehlt sich entweder das erste zu behalten oder komplett neu zu bestellen. Die Austauschgeräte sind meiner Meinung nach und auch nach Auskunft der Apple Hotline Refurbished Geräte ( zumindest bei den drei MacBook Pro Austauschern die ich bekommen hatte) mit deutlicheren Macken als das erste Gerät. Zunächst waren's nur drei Pixelfehler, dann ging's über 1 mm tiefe schrammen am Deckel über 5 Pixelfehler und zuletzt zu nem komplett kaputten Display.
Apple macht generell vier Versuche den Kunden (bei Onlinekauf) zufriedenzustellen. Danach muss man neu bestellen. Ich empfehle sich die vier Versuche nicht anzutun, sondern Rückgabe und neu ordern.
Soviel zur praktischen Handhabe des Problems abseits der juristischen Behandlung des Problems die Nico richtig dargestellt hat.Servus aus München,
Veit
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11.05.2012, 08:57 #8
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11.05.2012, 09:03 #9
Verstehe ich das richtig?
Du bestellst ein neues Gerät, reklamierst berechtigterweise eine optische Kleinigkeit und bekommst dann eine renovierte Altgurke zurück?
Hört sich nach einem ausgezeichneten Geschäft für Apple an, wenn das stimmt.
Hey, moment mal, das war bei meinem iPhone 3gs auch so, allerdings war das eine Reklamation knapp innerhalb der Garantiezeit.
Da dachte ich zuerst, dass es ok ist.
Allerdings fiel das Austauschgerät dann innerhalb weniger Wochen buchstäblich auseinander...
Seitdem habe ich ein Samsung Handy für 120 Öcken.Mehr als Weisheit aller Weisen
Galt mir reisen, reisen, reisen ... Theodor Fontane
Wherever I lay my head is home!
Mic
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