Ich glaub, Du bist da nicht völlig rechtlos. Immerhin hat das Ding ja mal offiziellen Segen bekommen. Ganz so gutsherrlich kann eine Behörde ja auch nicht verfahren. Du bist doch sicherlich im Deuvet oder einer vergleichbaren Organisation, die sind doch auch für solche Dispute eine gute Anlaufstation. Oder mal den Michael Eckert - den Oldtimeranwalt der OLDTIMER MARKT - kontaktieren. Der sitzt in Heidelberg. Wär überhaupt ein interessantes Thema für die Fachpresse.
Ergebnis 6.841 bis 6.860 von 7175
Hybrid-Darstellung
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15.08.2023, 09:55 #1
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15.08.2023, 10:03 #2
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17.08.2023, 20:22 #3
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15.08.2023, 09:58 #4
Wenn es nur um das Leuchtmittel geht, sollte die Strafe überschaubar bleiben
Bußgeldtabelle Scheinwerfer-Tuning
Verstoß gegen die allgemeinen Vorschrift zur Beleuchtung 5 Euro
Nebelscheinwerfer/Suchscheinwerfer (Offroad-Scheinwerfer) nicht korrekt eingestellt oder angebracht 15 Euro
Fahrzeug verstößt gegen das Verbot der Anbringung anderer Beleuchtungseinrichtungen als vorgeschrieben 20 Euro
Fahren ohne Betriebserlaubnis 50 Euro
Drück dir die Daumen, dass es nicht so wild wird, wie du es jetzt befürchtest. Du lieferst ja immer ordentliche Arbeit ab, das wird also
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15.08.2023, 10:00 #5
und obwohl der einzige..dir vor ort benannte...mangel die nicht in der freigabeliste aufgeführten leuchtmittel waren und sonst der zwar strenge aber doch menschlich agierende POK tschiballa dich/euch ohne mängelkarte hat deiner/eurer wege ziehen lassen,erklärt die zulassungsstelle sämtliche umbauten für ab heute nicht mehr strassenzulassunsgfähig und will für jede nicht serienmässige schraube einen gutachterlichen konformitätsbeweis? und das ganze auch offenbar ohne dir die chance zur mängelbeseitigung überhaupt ermöglicht zu haben?
merkwürdigmerkwürdig...pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
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15.08.2023, 10:20 #6
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15.08.2023, 10:02 #7
Hatte nicht gewusst, dass du wieder auf weiße Scheinwerfer umgerüstet hattest.
Das ist ja erst recht ärgerlich, wenn man die potentiellen Angriffsflächen schon reduziert hat und es dann wegen einem Leuchtmittel zu so einem Drama kommt.
Ich drücke die Daumen, dass du eine Lösung findest, bzw im schlimmsten Fall deine Umbauten einer erneuten Prüfung/Vollabnahme standhalten.Geändert von dj74 (15.08.2023 um 10:04 Uhr)
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15.08.2023, 10:41 #8
Es ist so.
Antwort der Zulassung nach Anfrage Minderung. Telefonat dat war übrigens sehr nett und eigentlich wohlwollend.
Aber gesetzliche Sachlage ist -Stand jetzt- unabänderbar.
Das Auto wird komplett geprüft im Rahmen der 21/23 mit HU/AU
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15.08.2023, 11:06 #9
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Die verarschen dich doch, Flo, schalt einen Anwalt ein
Bei KART (Kontrolleinheit Autoposer, Raser, Tuner) Einsätzen sind Spezialisten unterwegs. Wegen gelber Lichter rausgewunken, Fahrzeug kurz gecheckt. Sofort 101 Änderungen registriert. Entscheidung kleines Licht vor Ort => heimfahren mit Folgemaßnahmen oder großes Licht => Schlepper und Taxi.
Deshalb vor Ort nur das kleine Besteck, die Keule kam per Post.
Habe ich mehrfach anders erlebt, Flo hatte da noch "Glück".........Mens sana in corpore aegro
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15.08.2023, 10:46 #10
Wegen einer falschen Birne im Scheinwerfer
Die verarschen dich doch, Flo, schalt einen Anwalt ein
Geändert von Ingo.L (15.08.2023 um 10:48 Uhr)
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15.08.2023, 10:58 #11
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Hallo Flo,
grosse merde !!
Ja, ich kenne das sehr gut. Schwerpunktkontrolle am Rande von Treffen. Danach §21 und ggf. §23 neu.
Kleine Einzeleintragungen nachtragen kein Thema, Begutachtung der Summe aller Änderungen in solch einer anstehenden §21 und ggf. §23 Begutachtung ist hardcore.
Deshalb meide ich solche Treffen, bzw. fahre nicht mit "dem Fahrzeug" hin.
Kopf hoch, viel Glück !!
Grüße, SchnauzerMens sana in corpore aegro
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15.08.2023, 11:10 #12
Da steht „den festgestellten Mangel“. Also einer. Und das war ja wohl das Leuchtmittel.
Oder ist da noch irgendwo eine Vielzahl weiterer „Mängel“ aufgeführt, die die große Keule rechtfertigen
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15.08.2023, 13:41 #13
Ein Mangel reicht hier für das Erlöschen der Betriebserlaubnis vor Ort doch schon aus.
Die Keule kommt vermutlich deswegen hinterher weil die Betriebserlaubnis vom "Gesamtkunstwerk" vor Ort angezweifelt, aber nicht geprüft werden konnte.
Da wird die Kiste aber normalerweise gleich einkassiert und einem Prüfer vorgeführt. Also frei Schnauzer: Mit der Heimfahrt und der eigenen Wahl des Prüfers nochmals Glück gahabt, Flo.
Und ABE bedeutet auch nicht immer Abnahme- und Eintragungsfrei habe ich mal lernen müssen.>> Gruß Siggi <<
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15.08.2023, 13:46 #14Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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15.08.2023, 11:10 #15
Dabei wurden die neuen Birnen doch grad als H-konform durchgewunken. Blöd mit den Ausnahmen.
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15.08.2023, 11:16 #16
Wenn alle Änderungen bei einer KART Kontrolle in Frage gestellt werden dürfen und zu einen Entzug der Betreibserlaubnis führen, spar ich mir doch die Zeit und das Geld alles ordentlich eintragen zu lassen und warte auf die nächste Kontrolle, um es dann nachzuholen
Und wenn ich die 21 dann dann hinter mir habe, kommt die nächste KART Kontrolle und das Spiel beginnt wieder von vorne
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15.08.2023, 11:30 #17
dieser eine mangel hat einen automatismus in gang gesetzt....erlöschen der betriebserlaubnis und in weiterer folge zur wiedererlangung der zulassungsfähigkeit die vollabnahme durch entsprechende prüforganisationen.
es hätten auch drei,vier,fünf mängel festgestellt werden können...mit dem gleichen ergebnis.und der passus der singularen "mangelbeseitigung" impliziert meiner auffassung lediglich das erlischen der betriebserlaubnis...art und anzahl der mängel hierbei unerheblich.
und wenn der pfiffige POK tschiballaballa auf den ersten blick acht mängel erkennt,die in keinster weise auch nur halbgar in den papieren aufscheinen... und ihm der hoffnungsvolle fahrzeugleistungssteigerer vielleicht noch blöde kommt...erwächst daraus sehr schnell so etwas wie vorsatz...das mag dann so jeder richter und jede fahrerlaubnisbehörde.Geändert von pfandflsche (15.08.2023 um 11:33 Uhr)
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15.08.2023, 11:31 #18
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Wenn alle Änderungen bei einer KART Kontrolle in Frage gestellt werden dürfen und zu einen Entzug der Betreibserlaubnis führen, spar ich mir doch die Zeit und das Geld alles ordentlich eintragen zu lassen und warte auf die nächste Kontrolle, um es dann nachzuholen
Wer jemals mit dieser Thematik etwas tiefer zu tun hatte, kennt die Hintergründe.Mens sana in corpore aegro
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15.08.2023, 11:44 #19
Kart-Kontrolle...sowas lese ich zum ersten mal.
Da gibt es also wirklich extra ne Kontrolleinheit? Wahnsinn. Und da geilen sich dann unsere Ämter auf.
Ernste Frage: Muss man sich sowas bieten lassen? Ich würde da auch in Richtung Anwalt gehen.Gruss
Bernie
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15.08.2023, 12:18 #20
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Klar muss man sich das bieten lassen (nicht dringend der TE). Wie sooft im Leben versaut eine kleine Minderheit (nicht zwingend der TE), die nicht in der Lage ist sich innerhalb gesellschaftlicher/rechtlicher Toleranzgrenzen (die schon viiieeel weiter sind als noch vor 30 Jahren) zu verwirklichen, allen anderen den Spass. (Illegales) Autotuning ist IMO kein Bagatelldelikt, es geht hier potentiell um Leib und Leben vollkommen Unbeteiligter.
Leider ist auf das Urteil der Prüfingenieure auch nicht immer verlass (anderes Thema: was für Kernschrott z.T. mit H rumfährt), weshalb sich die Polizei wohl zum Handeln genötigt fühlt.
Aber auch auf deren Seite ist zwar das Know-How, gleichzeitig aber auch die Toleranz eine ganz andere als noch vor 30 Jahren.
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