Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
OK Johann, üben wir ein wenig weiter :

Es kommt darauf an !

Nämlich ob der AG im Rahmen der Lohnabrechnung von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung für die Fahrten-Wohnung Arbeitsstätte Gebrauch gemacht hat. Wenn Ja, kann der AN die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte eben nicht in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. I.d.R. ist dies jedoch günstiger, da dann auch noch der Anteil Sozialversicherung eingespart wird, denn hier gibt es am Jahresende eben keinen Ausgleich wie bei der Einkommensteuer. Die Frage der Höhe der übrigen Werbungskosten ist hierbei ebenfalls von Relevanz.

Mahlzeit bei der Wurst


Die Wurst was ok, der Service war mies!

Gott sei's gelobt, werde ich hier wieder aufgebaut.



Deine Ausführung in Ehren.
So wie ich Jans Frage verstanden habe, konnte es nur meine korrekte Antwort geben.



Die Verrückten hier im Büro fanden übrigens Austin Powers und Johnny English schon lustig.
Seit gestern 16:53 Uhr gehts hier aber erst so richtig ab.



Mir ist es egal. Ich freu mich auf die Feiertage.
Hab genug gelernt und empfehle mich.


Auf bald!
Der Johann