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Thema: 1% Regelung?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Herman Beitrag anzeigen
    Für den Bruchteil einer Sekunde hätte ich mich fast verunsichern lassen. Gott sei Dank war dem aber nicht so




    -> Die Antwort ist nein.

    Es gibt kein Gesetz, keine Richtlinie, keine Verfahrensanweisung, die besagt, dass ein Oldtimer kein Firmenfahrzeug sein darf.
    Es gibt Gerichtsurteile, die Kosten für Oldtimer nicht als Betriebsausgabe anerkennen. Die sind aber nicht allgemeinverbindlich. Und es ist zu unterscheiden ob die Oldtimer Betriebsvermögen sind oder nicht.

    O.g. Aussagen stammen von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WP) bei der ich nicht arbeite und sie decken sich mit meinen eigenen Erfahrungen.

    Was angeblich lt WP von Fall zu Fall zu Problemen führen kann, ist eine H-Zulassung mit gleichzeitiger Abrechnung als Firmenfahrzeug. Das ist dann irgendwie doppelt "begünstigt".




    Und wer jetzt ein Gesetz, eine Richtlinie oder eine Verfahrensanweisung findet, die meine wertvolle Information an euch widerlegt, lässt es mich bitte NICHT wissen, sonst kann ich nachts nicht mehr schlafen.



    H. d. E.
    Johann

    Schon etwas besser als Dein erster Beitrag zu diesem Thema. Fakt ist, es gibt keine Verwaltungsanweisung zu dieser Rechtsfrage - weder auf Landes- geschweige denn auf Bundesebene. Insofern sind Deine Ausführungen, dass dies von Bundesland zu Bundesland anders gehändelt wird falsch. Auch gibt es keinen Bestandsschutz für "Altsachverhalte".

    Die Frage wird in Abhängigkeit vom individuell immer anders gelagerten Sachverhalt vom jeweils zuständigen Sachbearbeiter unter eventueller Rücksprache mit seinem Sachgebietsleiter abgehandelt. Sprich, wenn´s dort abgehackt wird, ist´s durch.

    Weshalb das in den beiden entschiedenen Fällen (1 mal Bundesfinanzhof, 1 mal nur Erstinstanz) in die Hose ging, hab ich oben kurz umrissen. Die extremen Gestaltungen wurde mit 2 verschiedenen Rechtsansätzen von den Gerichten zerbröselt. Entscheidungskriterien sind jedoch immer: Jahresfahrleistung und Kosten pro km. Passt das einigermaßen, ist die Oldtimereigenschaft m.E. unerheblich !

    Mein Lieblingshinweis zu extremen Gestaltungen: Kirche im Dorf lassen ! Sie darf allerdings ruhig am Dorfrand stehen. Steht Sie jedoch außerhalb des Dorfes, kommt jemand, der stellt sie in´s Dorf und zwar genau in die Mitte .
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  2. #2
    Freccione Avatar von Herman
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    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    Schon etwas besser als Dein erster Beitrag zu diesem Thema. Fakt ist, es gibt keine Verwaltungsanweisung zu dieser Rechtsfrage - weder auf Landes- geschweige denn auf Bundesebene. Insofern sind Deine Ausführungen, dass dies von Bundesland zu Bundesland anders gehändelt wird falsch. Auch gibt es keinen Bestandsschutz für "Altsachverhalte".

    Im meinem Büro wurde gerade laut gelacht. Ich hoffe du hast nichts dagegen, dass ich deinen Beitrag laut vorgelesen habe.

    Bevor ich jetzt zum Weißwurstessen geh, darf ich zusammenfassen:
    1%-Regelung und Oldtimer schließen sich weiterhin nicht aus.



    Wär ja noch schöner.



    Nix für ungut
    Johann
    BUSHEISLPARTY!

  3. #3
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Herman Beitrag anzeigen
    Im meinem Büro wurde gerade laut gelacht. Ich hoffe du hast nichts dagegen, dass ich deinen Beitrag laut vorgelesen habe.

    Nix für ungut
    Johann
    Natürlich hab ich nichts dagegen, dass Du meine Ausführungen in Deinem Büro vorliest. Bin ich ja gewohnt, dass meine Auslassungen zu Steuerthemen vorgelesen werden. Besonders freut es mich jedoch, dass Ihr mit Humor beim Lernen seid und über solch trockene Themen auch laut lachen könnt .
    Grüße

    Bernd

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