Selektives Vertriebssystem nennt sich sowas. Wettbewerbsrechtlich relativ kompliziert aber bei vielen Marken standard.

Damit sowas zulässig ist, müssen die Kriterien für die Einbeziehung in ein solches System transparent und nicht diskriminierend sein und es muss grundsätzlich jedem Bewerber die Möglichkeit offen stehen, die Kriterien zum Erhalt einer Konzession zu erfüllen. Rolex sichert seinen Vertragshändlern aber sicher auch zu, nur eine bestimmte Anzahl von Konzessionen in einem abgrenzbaren geografischen Gebiet zu erteilen. Denn für den finanziellen Aufwand, den ein Konzessionär betreibt, um die Rolex Konzession zu erhalten, wird er im Gegenzug sicher gehen wollen, dass seine Absatzchancen nicht durch massenhafte Konzessionserteilungen beeinträchtigt werden. Vllt. auch horizontale Wettbwerbsverbote und Gebietsschutzvereinbarungen...