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Wer gibt die Garantie, auf die du deinen Anspruch auf Wandlung richtest, Händler oder Hersteller?
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Na zunächst mal ist es ein Gewährleistungsthema und kein Garantiethema und innerhalb der Gewährleistungspflicht ist es Sache des Händlers. Wie der sich im Rahmen einer "Durchreichung" der Gewährleistungspflichten an seinen Lieferanten, den Hersteller, mit selbigem einigt, kann dem Kunden erst mal egal sein.
Die Sachmängelhaftung richtet sich immer gegen den Verkäufer, sprich Händler.

Die Garantie, die der Hersteller gibt, ist dann ein Thema, wenn ich einen Schaden an dem Fahrzeug repariert haben will und nicht zu dem Händler gehen möchte oder kann, gegen den ich einen Anspruch aus der Gewährleistungspflicht habe.