Warum sollte sich eine Wandlung bei einem technischen Defekt nicht gegen den HERSTELLER wenden?
Verstehe ich nicht warum du meinst, dass da der ausliefernde Händler den Karren allein aus dem Dreck ziehen soll? Ist auch nicht so.

Es handelt sich bei Dir doch um ein Neufahrzeug (Erstzulassung weniger 2 Jahre alt auf Kundennamen) oder?