M.W. nicht. Klappmesser mit Arretierung sind immer noch Klappmesser. Blöd wirds nur bei einhändig auszuklappender Klinge und Arretierung... aber ich glaub, bei der Messerproblematik mit Arretierung, fesstehend, Klingenlänge, verbotene Messer und welche, die nur einem Führ-/Trageverbot unterliegen (b.t.w., was ist führen? Eigentlich dürfte ich mein neues Kochmesser ja gar nicht mehr vom Laden nach Hause tragen..) blickt eh keiner mehr durch.